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„Nationale Mangellage“Bundesnetzagentur nennt Datum, ab dem das Gas knapp werden könnte

Kommen wir dieses Jahr gut durch den Winter? Laut Bundesnetzagentur ist ein Gasmangel im Februar möglich. 

Die Energieversorgung ist diesen Winter ein großes Thema. Wie kommt Deutschland durch die kalte Jahreszeit? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat die Bundesnetzagenturen verschiedene Szenarien durchgespielt. 

In einem der möglichen Szenarien „würde eine Gasmangellage bereits ab Ende Februar drohen“, heißt es in der Einschätzung, die der „Rheinischen Post“ vorliegt.

Bundesnetzagentur: Gasmangellage ab Ende Februar möglich

Die Experten rechnen in diesem Szenario mit fast der Hälfte der üblichen Gasmenge – statt 96 Gigawattstunden stehen dann nur 51 Gigawattstunden zur Verfügung. Bei einem normalen Winter würde das Gas laut Bundesnetzagentur dann Mitte April ausgehen, bei einem kalten Winter schon Ende Februar.

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In einem anderen Szenario ließe sich dies allerdings vermeiden, auch indem Gas eingespart würde: „Wenn wir in Deutschland unser Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin einhalten, drei LNG-Terminals spätestens zum Jahresbeginn einspeisen und der erwartete, winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrig ausfallenden Exporte eher moderat ausfällt, dann kommen wir ohne eine nationale Gasmangellage durch den Winter.“

Mit einer Gaspreisbremse will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger entlasten. Daneben plant das Bundeswirtschaftsministerium offenbar auch eine Strompreisbremse. Das Ministerium will sich bei der Umsetzung stark an der Gaspreisbremse orientieren, heißt es in der „Rheinischen Post“.

Strompreisbremse orientiert sich an Konzept für Gas

Ähnlich wie beim Gas wollen die Experten mit einem vergünstigten Grundkontingent arbeiten, das Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung steht. Für den übrigen Verbrauch fällt dann der normale Strompreis an, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch (19. Oktober 2022) mitteilte.

Entlastungen sollen über die Stadtwerke erfolgen. „Die Vertriebe müssen ihre Kunden über ein Basiskontingent entlasten“, zitiert die „Rheinische Post“ einen Bericht des Ministeriums. Als Kabinettstermin für die Gas- und Strompreisbremse ist der 18. November vorgesehen. (ls/afp)