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Farb-Krieg der BaumärkteObi kämpft gegen Hornbach um den Schutz seiner Hausfarbe

Obi Baumarkt

Copyright: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der BGH befasst sich mit der Farbe Orange, die Obi schützen lassen will. (Archivbild)

Baumarkt-Zoff um Orange: Obi und Hornbach vor Gericht.

Ein knalliges Hellrotorange sorgt für Riesen-Zoff zwischen zwei Baumarkt-Giganten. Obi beansprucht die Farbe für sich allein, doch Konkurrent Hornbach wehrt sich mit Händen und Füßen. Jetzt landet der Streit vor dem höchsten deutschen Gericht.

Der Zoff um die Farbe schwelt schon lange. Die Baumarktkette Obi mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal hat sich 2010 eine „abstrakte Farbmarke“ für ein bestimmtes „Hellrotorange“ sichern lassen. Doch weil Orange-Töne in der Branche weit verbreitet sind, zog Konkurrent Hornbach vor Gericht und beantragte, die Marke zu löschen.

Obi pocht auf Schutz für seine Hausfarbe

Die Argumentation von Hornbach: Der Farbe fehle die nötige Unterscheidungskraft. Zu wenige Menschen würden beim Anblick des Farbtons sofort an Obi denken. Das Deutsche Patent- und Markenamt und später auch das Bundespatentgericht folgten dieser Sichtweise. Doch Obi gibt nicht auf und kämpft nun in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiter.

„Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi“, teilte das Unternehmen mit. Kundinnen und Kunden würden den Farbton im Baumarktsegment direkt mit Obi verbinden. „Aus diesem Grund setzen wir uns konsequent für den Schutz unserer Hausfarbe ein.“

Experte: „Farbe ist im Marketing extrem wichtig“

Der Fall erinnert an andere berühmte Farb-Streitigkeiten, wie das Rot der Sparkasse oder den Goldton des Lindt-Hasen. Doch wie wichtig sind Farben wirklich für die Wiedererkennung einer Marke?

„Farbe ist im Marketing extrem wichtig“, erklärt Sebastian Hackelsperger, Professor für Visuelle Kommunikation an der Hochschule Pforzheim. Sie werde schneller wahrgenommen als Logos oder Namen. „Man muss nicht erst darüber nachdenken.“ Außerdem seien Farben emotional aufgeladen. Blau stehe für Vertrauen, weshalb viele Banken es nutzen. Orange sei im Baubereich weit verbreitet, von Baufahrzeugen bis zu Warnwesten. „Obi ist da in einer Farbwelt zu Hause.“

Gericht: Zu viele Baumärkte nutzten Orange oder Rot

Das sah auch das Bundespatentgericht so. Zum Zeitpunkt der Marken-Anmeldung hätten sechs der sieben umsatzstärksten Baumarktketten die Farben Orange oder Rot verwendet. Um eine Farbe als Marke exklusiv nutzen zu können, muss sie aber unterscheidungskräftig sein – und das sah das Gericht nicht.

Ein Detail, das Gänsehaut macht: Im Verfahren wurden zwei unterschiedliche Gutachten vorgelegt. Eine von Obi beauftragte Expertise kam auf einen Zuordnungsgrad von knapp 50 Prozent. Ein Gutachten der Konkurrenz landete dagegen bei nur 30 Prozent. Dem Gericht reichte das nicht aus.

Paradebeispiel Telekom: Jahrelange Arbeit für eine Farbe

Sich mit einer Farbe von der Konkurrenz abzuheben, ist laut Professor Hackelsperger extrem schwer. Milka sei das mit Lila gelungen, das Paradebeispiel sei aber das Magenta der Telekom. Deren Erfolgsrezept: „Die Telekom hat eine sehr auffällige Farbe gewählt und über Jahre hinweg absolut radikal und konsistent bei allen Touchpoints verwendet - in der Werbung, in Geschäftsberichten, bei Produkten, in den Filialen bis hin zu den digitalen Oberflächen“.

Wer eine Farbe für sich beanspruchen wolle, brauche Ausdauer und müsse die Verbraucher „penetrant“ damit konfrontieren, so der Experte. Wer hingegen auf Trends aufspringe und seine Farben oft ändere, riskiere sogar Umsatzeinbußen.

Es geht nicht um irgendein Orange

Ein Problem im Farben-Streit: Es geht nicht einfach um „Orange“. Konkret hat sich Obi den Farbton RAL 2008, also „Hellrotorange“, schützen lassen. Die Bezeichnung geht auf ein standardisiertes Farbsystem zurück, das seit rund 100 Jahren existiert und Farben exakt definiert.

Allein im RAL-System gibt es über 2.500 Farbtöne. Darunter sind etliche, die Laien wohl ebenfalls als Orange bezeichnen würden, zum Beispiel Melonenorange, Karottenorange oder Reinorange. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob das spezielle Hellrotorange von Obi genug Wiedererkennungswert hat, um als Marke geschützt zu werden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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