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Asyl-Hammer der EUWas die neuen, schärferen Regeln für Deutschland bedeuten

Migranten in Griechenland

Copyright: Bernd von Jutrczenka/dpa

Für Schutzsuchende hat die europäische Asylreform massive Folgen. (Archivbild)

EU-Asylreform in Kraft: Schnellere Verfahren, mehr Härte.

Seit Mitternacht ist in der EU alles anders. Nach einem jahrelangen Tauziehen sind jetzt erheblich strengere Asylvorschriften in Kraft. Sie sollen für schnellere Verfahren und konsequentere Abschiebungen sorgen.

Die neuen Bestimmungen zielen vor allem darauf ab, die sogenannte Sekundärmigration zu beenden. Das heißt: Asylsuchende sollen nicht mehr einfach von einem EU-Staat zum nächsten weiterreisen, etwa von Italien oder Griechenland in die Bundesrepublik. Dieser Punkt war jahrelang eine Quelle für massive Spannungen zwischen den Mitgliedsstaaten.

Zerreißprobe für die EU endlich vorbei?

Die Fronten waren verhärtet: Nationen an den Außengrenzen wie Italien und Griechenland fühlten sich mit der hohen Zahl an Flüchtlingen im Stich gelassen. Gleichzeitig bestanden Länder wie Deutschland und Frankreich auf der Einhaltung der geltenden Regeln. Diese besagen, dass der Ersteinreisestaat für das Asylverfahren verantwortlich ist. Doch in der Realität nahmen Italien oder Griechenland Personen, die nach Deutschland weitergezogen waren, nur selten zurück.

Zur Lösung dieses Problems und zur Entlastung der Grenzländer wurde im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) ein „Solidaritätsmechanismus“ verankert. EU-Nationen mit besonders hohem Flüchtlingsaufkommen sollen Unterstützung erhalten – finanziell, materiell oder indem andere Staaten Asylbewerber übernehmen. Laut EU-Migrationskommissar Magnus Brunner wird Geas das Vertrauen zwischen den Mitgliedern festigen und Europa mehr Steuerungsmöglichkeiten geben.

Überraschung: Deutschland muss zunächst nicht zahlen

Hier kommt der Clou für die Bundesrepublik: Deutschland ist für das laufende Jahr von Zahlungen in den ausgehandelten Solidaritätspool befreit. Als Begründung wird angeführt, dass dem Land die zahlreichen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Nationen zuständig gewesen wären. Nachdem die Fristen für eine Rückführung verstrichen waren, fiel die Zuständigkeit für diese Fälle ohnehin an Deutschland. Für Frankreich gilt eine ähnliche Regelung.

Schnellverfahren direkt an der Grenze – auch an Flughäfen

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform sind die sogenannten Grenzverfahren. Gedacht sind sie für Personen mit geringer Bleibeperspektive. Für sie ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen, das nicht länger als zwölf Wochen dauern darf. In diesem Zeitraum müssen sie in speziellen Aufnahmezentren bleiben, die insbesondere von den Staaten an den EU-Außengrenzen betrieben werden.

Auch wenn Deutschland mitten in Europa liegt, wird es diese Grenzverfahren hier geben. Sie gelten für Personen, die per Flugzeug oder Schiff einreisen und einen Asylantrag stellen. Betroffen sind große Drehkreuze wie die Flughäfen in München und Frankfurt am Main. Am Flughafen Berlin-Brandenburg startet eine solche Einrichtung bereits heute (12. Juni 2026).

Insgesamt sind bundesweit 374 Plätze in speziellen Unterkünften geplant, von denen einige noch gebaut werden müssen. Weitere Zentren in anderen Bundesländern sind in Vorbereitung. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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