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Bald harte Maßnahmen für uns?Bundesregierung erwägt die „O-bis-O-Regel“ für Corona

Was für die Winterreifen gilt, könnte nach einem Medienbericht auch bald für die Maske gelten: Ab dem Herbst 2022 könnte die könnte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder verpflichtend sein.

Im April 2022 sind die Corona-Regeln weitgehend weggefallen, einige sprachen gar vom „Freedom-Day“. Auch die generelle Maskenpflicht ist verschwunden, die Deutschen konnten etwa in die Supermärkte einkaufen gehen, ohne sich die Maske aufsetzen müssen. Das könnte sich nun nach einem Medienbericht bald wieder ändern. 

Demnach erwägt die Bundesregierung die sogenannte „O-bis-O-Regel“ für Corona. Was für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt, könnte auch im Kampf gegen das Virus gelten. 

Wie die „Welt“ berichtet, bereitet sich die Bundesregierung derzeit auf den Corona-Herbst vor. Dabei spielt die sogenannte „O-bis-O-Regel“ eine wesentliche Rolle – jene Regel also, die bislang eher für den Straßenverkehr gilt. Sie besagt, sein Auto von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren und den Rest des Jahres auf Sommerreifen zu wechseln. Nun könnte eine ähnliche Regel bald auch für den Mund-Nasen-Schutz gelten. 

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Laut Medienbericht komme die Initiative zu dieser „O-bis-O-Regel“ direkt aus dem Kanzleramt, sie sei auf die Gespräche mit dem Corona-Expertenrat zurückzuführen. Der hatte bereits in der vergangenen Woche ein Papier veröffentlicht, das mehrere Szenarien für den Herbst aufzeigt und mögliche Maßnahmen empfiehlt.

In einem „ungünstigen“ Szenario halten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine neue Virusvariante mit einer Kombination verstärkter Übertragbarkeit und erhöhter Krankheitsschwere für möglich. Dann könnten wieder härtere Maßnahmen nötig werden, wie eben eine generelle Maskenpflicht und Abstandsgebote. 

Corona: Kommt die „O-bis-O-Regel“ ab Herbst 2022?

Das derzeit gültige Infektionsschutzgesetz, das ab dem Frühling viele harte Maßnahmen zurückgenommen hatte, gilt noch bis zum 23. September. Ob dann in der anstehenden Novellierung auch die „O-bis-O-Regel“ vorkommen wird, hänge auch von einem Bericht eines interdisziplinären Sachverständigenausschusses ab, der bis Ende des Monats die Maßnahmen von Bund und Ländern bewerten soll.

Es heißt aber, die Mitglieder seien bereits zu der Einschätzung gelangt, dass die Maskenpflicht in Innenräumen das Infektionsgeschehen reduziert haben. 

Würde die „O-bis-O-Regel“ umgesetzt werden, hieße das, die Masken-Regeln würde wieder verschärft und erweitert. Dann wäre sie nicht länger nur beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wieder im Einzelhandel und in der Gastronomie. Ob auch in Schulen Masken getragen werden müssten, bleibe noch offen, ebenso die Dauer der Regel, also wie viele Jahre sie gelten könnte. Noch werde „regierungsintern verhandelt“, wird ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums von der „Welt“ zitiert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass er mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) noch vor der Sommerpause einen Sieben-Punkte-Plan für den Herbst anstrebt. Auch er nutzte Vokabular aus dem Straßenverkehr, erklärte, es sollten „Winterreifen“ vorbereitet werden und es werde mehr gebraucht, als jetzt an „Sommerreifen“ aufgezogen sei. Wie genau sein Plan aussieht, ist noch unklar, eine Impfkampagne mit verschiedenen Impfstoffen sollten aber demnach dazugehören. (mg)