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Hammer-Urteil gegen AfDGericht attestiert verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild

AfD in Niedersachsen

Copyright: Lars Penning/dpa

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen darf seine Beobachtung des AfD-Landesverbandes vorläufig hochstufen. (Symbolbild)

Harte Klatsche für die AfD: Gericht erlaubt Überwachung.

Harte Ansage aus Hannover! Das Gericht gibt dem Verfassungsschutz die Erlaubnis, die niedersächsische AfD intensiver zu beobachten. Für die Partei ist die richterliche Begründung ein herber Dämpfer.

Der Landesverfassungsschutz hat die Erlaubnis, die AfD in Niedersachsen bis auf Weiteres als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ zu klassifizieren und somit einer intensiveren Überwachung zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dringlichen Antrag des AfD-Landesverbands hiergegen zurück.

Die Partei war bereits Mitte Februar vom niedersächsischen Verfassungsschutz höher eingestuft worden. Davor wurde die Landesorganisation seit 2022 als Verdachtsfall geführt – ein Status, dessen Verlängerung gesetzlich ausgeschlossen war. Die Dienststelle stand daher vor der Wahl: die Überwachung einstellen oder sie auf eine neue Ebene heben.

Gericht stellt „verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“ fest

Die AfD ging juristisch gegen die neue Klassifizierung vor. Ihr Landeschef Ansgar Schledde widersprach den Anschuldigungen, dass seine Partei die Verfassung missachte. Daraufhin sah der Verfassungsschutz vorerst von besonders eingreifenden Schritten ab, zum Beispiel der Nutzung von Informanten.

Die Justiz kam jedoch zu einem anderen Schluss. Die Urteilenden befanden, es gäbe bei der AfD Niedersachsen deutliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen. Explizit erwähnt wurden Hetze gegen die Würde des Menschen sowie gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Extreme Haltungen an der Schwelle zur Illegalität würden salonfähig gemacht.

Darüber hinaus existieren Kontakte zu AfD-Gruppierungen, die schon als erwiesen rechtsextremistisch gelten. Die Wesensart der Partei werde von diesen Tendenzen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestimmt, so die Richter. Man könne ein „verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“ bescheinigen.

Entscheidung ist noch anfechtbar

Diese Verfügung aus dem Eilverfahren klärt die Situation jedoch nur temporär, solange kein Urteil im Hauptverfahren gesprochen ist. Der richterliche Spruch ist noch nicht final. Der AfD-Landesverband Niedersachsen hat jetzt die Möglichkeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

In vier weiteren deutschen Ländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – gilt die AfD auf Länderebene schon als erwiesen rechtsextremistisch. Auf Bundesebene wurde die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen einer Klage der Partei bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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