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Tragischer NotfallVater kämpft um sein Kind – und kassiert Knöllchen

Hand hält Smartphone mit Radarwarner

Copyright: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Hand hält Smartphone mit Radarwarner.

Weil er sein Kind retten wollte, jagte er ins Krankenhaus – die Quittung kam per Brief.

Eine herzzerreißende Geschichte über einen werdenden Papa aus der Region Recklinghausen. Ein 29-Jähriger erlebte die Hölle, als er mit Vollgas versuchte, sein ungeborenes Baby zu bewahren. Doch statt Mitgefühl folgte ein Rechtsstreit.

Am 13. Mai des Vorjahres nahm das Unglück seinen Lauf. Bei seiner schwangeren Ehefrau setzten auf einmal innere Blutungen ein. Mediziner in einer ersten Klinik empfahlen dem Paar dringend den Wechsel in eine Spezialklinik für Geburten, woraufhin ein dramatischer Wettlauf begann. Der Rechtsbeistand des Mannes, Jens Tuschhoff, erklärte, dass „zeitnah“ kein Krankenwagen zu bekommen war, sodass der Gatte selbst ans Steuer musste. Eine Radarfalle in Gelsenkirchen löste schließlich aus: Er wurde mit 99 Stundenkilometern geblitzt, was 49 km/h über dem Tempolimit lag. Im Krankenhaus konnten die Ärzte das Kind leider nicht mehr retten. Das berichtet „t-online“.

Behörde in Gelsenkirchen zeigt keine Gnade – Streit eskaliert

Wochen nach diesem tragischen Ereignis folgte der nächste Hammer per Brief. Ein Zahlungsbefehl der Stadt Gelsenkirchen über 428,50 Euro samt Gebühren flatterte ins Haus, zusätzlich wurde ein Fahrverbot für einen Monat verhängt. Die Verwaltung blieb auch stur, nachdem der Mann Widerspruch erhob und seine Notlage erklärte.

Die Angelegenheit kam somit vor das Amtsgericht in Gelsenkirchen, wo dem 29-Jährigen zugehört wurde. Am 27. April kassierte eine Richterin die Forderung. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, konnte der Ehemann „eingehend belegt“, dass die Tour unumgänglich war und legte „diverse Nachweise“ vor. Infolgedessen stellte man das Verfahren ein.

Auf Nachfrage äußerte sich ein Vertreter der Stadt Gelsenkirchen. Man sei immer bemüht, „dem besonderen Leid der Betroffenen gerecht zu werden und Fingerspitzengefühl zu zeigen“. In dieser speziellen Situation habe der Betroffene der Verwaltung zunächst aber „nur sehr rudimentäre Informationen zur Sache gegeben“. Vor allem fehlte eine Begründung, weshalb kein Rettungsdienst alarmiert wurde. Erst durch den Widerspruch wurden zusätzliche Dokumente nachgereicht, was zur Abgabe an das Gericht führte. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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