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Sieben Menschen totLkw raste in Grillfest – schlimmer Verdacht zur Unfallursache

Nieuw-Beijerland in den Niederlanden am 27. August 2022: Rettungskräfte sind am Unfallort im Einsatz.

Nieuw-Beijerland in den Niederlanden am 27. August 2022: Rettungskräfte sind am Unfallort im Einsatz.

Bei einem schlimmen Lkw-Unfall Ende August kamen sieben Menschen ums Leben. Jetzt machte die Staatsanwaltschaft einen krassen Verdacht gegen den Fahrer des Unfallfahrzeugs öffentlich.

Der Lkw-Fahrer, der Ende August in den Niederlanden mit seinem Lastwagen in ein Grillfest raste und dabei sieben Menschen tötete, stand laut einer Gerichtsentscheidung während des Vorfalls mutmaßlich unter dem Einfluss von Kokain.

Es bestehe der „starke Verdacht“ auf Kokaineinfluss, erklärte am Freitag (23. September 2022) ein niederländisches Berufungsgericht. Dennoch müsse der Mann während der Ermittlungen nicht in Untersuchungshaft bleiben.

Unfall-Fahrer darf trotz Kokain-Verdachts auf freiem Fuß bleiben

Der Lkw-Fahrer war am 27. August in einem kleinen Dorf in Nieuw-Beijerland etwa 30 Kilometer südlich von Rotterdam in die Grillparty eines örtlichen Eislauf-Klubs hineingefahren. Dabei waren sechs Gäste gestorben und mehrere weitere verletzt worden. Die Behörden meldeten später noch ein ungeborenes Baby als siebtes Opfer - seine ebenfalls bei dem Vorfall ums Leben gekommene Mutter stand kurz vor der Entbindung. Das Unglück hatte in den Niederlanden große Anteilnahme ausgelöst.

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Kurz nach dem Vorfall nahm die Polizei einen 45 Jahre alten Mann fest, hat ihn jedoch bis zum Ergebnis der Ermittlungen auf freien Fuß gelassen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen jedoch Einspruch ein, mit dem Argument, dass „Kokain zum Tatzeitpunkt in seinem Blut gefunden wurde“.

Die Richter erklärten nun, dass auch sie erwogen hätten, dass es „starken Verdacht gibt, dass der Verdächtige nach dem Konsum von Drogen, darunter Kokain, begonnen hat, einen Lastwagen zu fahren“. Allerdings stünden bei der Entscheidung über die Haft die persönlichen Interessen des Mannes über dem „strafrechtlichen Interesse“, führten die Richter aus, und ließen den Mann auf freiem Fuß.

Sie ordneten allerdings an, dass der mutmaßliche Täter mit der Polizei bei den Ermittlungen kooperieren müsse, dass er sich an ein Fahrverbot halten und die Staatsanwaltschaft über einen möglichen Wechsel seiner Adresse informieren müsse. Nach aktuellem Stand sind die Untersuchungen nicht abgeschlossen. Gegen den Unfallfahrer wurde noch kein Prozess eröffnet, er ist damit auch nicht verurteilt. (afp)