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Todes-Drama in den USA!Mann (61) von MRT-Gerät in den Tod gerissen

Verbotssymbol mit offenem MRT- oder CT-Gerät

Copyright: IMAGO / Zoonar

Verbotssymbol mit offenem MRT- oder CT-Gerät.

Ein schrecklicher Unfall mit einem MRT-Gerät endet tödlich. Die hinterbliebene Ehefrau zieht jetzt vor Gericht.

Eine schreckliche Tragödie spielte sich in einer Radiologie-Praxis im US-Staat New York ab und kostete einen 61-Jährigen das Leben. Ein Magnetresonanztomograph (MRT) zog den Mann an, was zu seinen fatalen Verletzungen führte. Seine hinterbliebene Ehefrau hat deswegen eine Klage eingereicht und verlangt nun eine Entschädigung.

Das Unglück passierte laut Berichten im Juli 2025. Der 61-Jährige war als Begleitung seiner Gattin bei einer MRT-Untersuchung ihres Knies dabei. Nachdem der Scan beendet war, wurde er vom Klinikpersonal gebeten, seiner Partnerin von der Liege zu helfen. Das fatale Detail: Der Mann hatte eine „große Metallkette“ um, weshalb er „in das Gerät hineingezogen“ wurde. Die Klageschrift führt aus, dass seine Ehefrau „mit allen Sinnen“ mitansehen musste, wie ihr Gatte litt, ehe er einen Tag darauf verstarb. Das berichtet „DER SPIEGEL“.

Massive Anschuldigungen gegen die Praxis

Die hinterbliebene Ehefrau macht der Praxis in Westbury (Long Island) jetzt schwere Vorwürfe und beschuldigt sie eines „fahrlässiges, mutwilliges, rücksichtsloses und unachtsames“ Verhaltens, welches den Tod ihres Gatten verursacht haben soll. Der zentrale Punkt der Anklage ist, weshalb die Angestellten den Mann nicht dazu aufforderten, seinen Halsschmuck abzunehmen. Solche Tomographen arbeiten mit extrem potenten Magnetfeldern, um detailreiche Aufnahmen zu erstellen, und sind für Metallobjekte eine gewaltige Gefahrenquelle.

Der Verlust ihres Gatten habe bei der Witwe zu gravierenden physischen sowie seelischen Beschwerden geführt. Aus diesem Grund verlangt sie Schmerzensgeld für die Therapiekosten. Die Summe soll von Geschworenen als „fair, angemessen und gerecht“ eingestuft werden. Ein Vertreter der beschuldigten Klinik wollte sich auf Anfrage der Webseite „Greaterlongisland“ nicht zu der Klage oder den Details des Geschehens äußern. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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