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„Sie sind eine Mörderin“Richter verurteilt Sozialarbeiterin (24) zu lebenslanger Haft

Prozess gegen Sozialarbeiterin wegen Mord an 15-Jähriger

Copyright: Maurice Dirker/dpa

Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jährigen Mädchen verurteilt worden. (Archivbild)

Frau (24) tötete 15-Jährige für ihren Ex: Lebenslänglich!

Lebenslänglich für eine 24-jährige Frau! Das Landgericht Göttingen verurteilte eine Sozialarbeiterin wegen des Mordes an einer 15-Jährigen. Der Richter fand klare Worte für die Verurteilte: „Sie sind eine Mörderin.“ Das Verbrechen sei von Anfang bis Ende eiskalt konzipiert worden.

Die Täterin und das Opfer waren sich aus einer betreuten Wohneinrichtung der Jugendhilfe vertraut. Doch das Motiv hinter der Bluttat ist unfassbar: Es drehte sich alles um den Ex-Freund der 24-Jährigen. Laut Gericht wollte sie ihn zurückerobern und entwickelte dafür einen perfiden Plan. Durch die Tötung wollte sie an das Mobiltelefon der 15-Jährigen gelangen, um unter ihrem Namen Botschaften zu senden.

Leiche am nächsten Tag im Wald entdeckt

Die Strafkammer ist überzeugt, dass die 24-Jährige die Jugendliche am 29. Juni 2025 bei einer alten Burgruine in einem einsamen Waldgebiet umbrachte. Zuerst hatte die Täterin ihr Opfer mit Augentropfen in einem Drink wehrlos gemacht. Danach schlug sie mit einem Stein auf sie ein und versah sie mit Schnittwunden, die einen Selbstmord vortäuschen sollten. Gegen Mitternacht starb die 15-Jährige durch Verbluten; eine Spaziergängerin fand sie erst am folgenden Morgen.

Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht

Vor Gericht gab die Verurteilte zwar zu, für den Tod der Jugendlichen verantwortlich zu sein, bestritt jedoch eine geplante Tat. Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß der Forderung der Anklage. Die Kammer wertete die Tat als heimtückischen Mord, begangen aus niedrigen Motiven.

Der Anwalt der Mutter des Opfers hatte als Nebenkläger zusätzlich zur lebenslangen Haft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Im Gegensatz dazu plädierte die Verteidigung auf eine dreijährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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