Todesfahrt unter Drogen: Fahrer (43) erhält Bewährung.
„Ich hätte nicht fahren dürfen“Mann (43) tötet Frau unter Drogen – und muss nicht in Haft

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Der Angeklagte hat eingeräumt, am Tag vor der Fahrt Kokain konsumiert zu haben.
Etwa ein Jahr nach einer Todesfahrt in Stuttgart erhielt der verantwortliche Fahrer (43) eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das heißt für ihn: Hält er sich die kommenden drei Jahre an die Auflagen, muss er nicht hinter Gitter. Final ist die Entscheidung aber noch nicht.
Das Stuttgarter Amtsgericht ordnete außerdem eine Entschädigungssumme von 400.000 Euro an, die den Opfern sowie deren Familien zugutekommt. Der Mann ist zudem verpflichtet, regelmäßig seine Drogenabstinenz zu belegen. Seinen Führerschein muss er für mindestens neun Monate abgeben.
Die Horror-Fahrt: Was damals geschah
Der Vorfall ereignete sich Anfang Mai 2025: Laut Anklageschrift kam der Mann mit seinem SUV bei der Haltestelle Olgaeck von der Straße ab. Das Fahrzeug raste direkt in den Wartebereich der Fußgänger. Eine 46-jährige Frau verstarb noch am Unfallort, acht andere Menschen erlitten zum Teil gravierende Verletzungen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer: fahrlässige Tötung, dazu Körperverletzung aus Fahrlässigkeit bei acht Personen und die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Geständnis im Gerichtssaal: Fahrer stand unter Drogen
Während des Verfahrens gab der Unfallverursacher zu, am Vortag des Geschehens Kokain und auch Schlafmittel eingenommen zu haben. Er gestand ein, am Unfalltag nicht fahrtüchtig gewesen zu sein. Der 43-Jährige sagte wörtlich: «Ich hätte nicht fahren dürfen».
Seine Erklärung dafür: Er habe nicht damit gerechnet, dass die Mittel am nächsten Tag noch wirken würden. Ein Trugschluss, mit dem er sich hinter das Steuer setzte. Doch ein Detail aus einem Gutachten lässt aufhorchen: Eine Expertin der Rechtsmedizin schließt nicht aus, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt womöglich sogar noch akut von Kokain berauscht war.
Die Forderungen im Gerichtssaal lagen nah beieinander. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte der Nebenkläger plädierten für eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf ein Jahr und acht Monate auf Bewährung gehofft. (dpa/red)
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