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Todes-Spritze für psychisch KrankenStar-Arzt (83) muss für Jahre hinter Gitter

Landgericht Essen

Copyright: Christoph Reichwein/dpa

Freitod-Begleitung: Arzt erneut verurteilt. (Symbolbild)

Ein Mediziner (83) half einem Mann beim Sterben. Dafür geht er jetzt ins Gefängnis.

Ein Mediziner (83) aus Datteln, der in der ganzen Bundesrepublik einen Namen hat, wurde wiederholt des Totschlags für schuldig befunden. Das Essener Landgericht sprach eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und vier Monaten aus, wie die dpa meldet. Im Sommer 2023 hatte der Psychiater einem 42-jährigen Mann aus Essen bei dessen Selbsttötung assistiert.

Die massive Anschuldigung der Richter: Wegen seines seelischen Leidens sei der Mann überhaupt nicht fähig gewesen, eine derart folgenschwere Wahl eigenständig zu treffen. Der Beschuldigte habe dies erkannt, sein Vorhaben aber trotzdem durchgezogen.

Gericht enthüllt Motiv: Darum half der Arzt beim Tod

Dem Richterspruch zufolge bereitete der Mediziner am 4. Juli 2023 einen Zugang mit einer letalen Natrium-Mischung vor. Der 42-Jährige, der beinahe 20 Jahre unter Depressionen litt und so gut wie blind war, betätigte den Hahn danach eigenhändig. Der Vorsitzende Richter Simon Assenmacher erläuterte das Motiv des Doktors im Urteilsspruch mit den Worten: „Er sieht sich als Vorkämpfer für psychisch kranke Menschen und für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.“

Der Gerichtsvorsitzende setzte nach: „Dafür hat er Vorsichtsmaßnahmen bewusst beiseitegeschoben und sich von medizinischen Standards entfernt – weil er für sich in Anspruch nimmt, der wichtigste, wenn nicht der einzige Experte zu sein.“

Angeklagter Doktor sieht sich im Recht

Der 83-jährige Mediziner präsentierte vor Gericht eine abweichende Perspektive. Er sei vollkommen überzeugt gewesen, dass der Mann bei klarem Verstand war. Er sagte dazu: „Die Freitod-Begleitung hätte ich nicht durchgeführt, wenn ich Zweifel daran gehabt hätte, dass die Entscheidung des Patienten auf einem autonom gebildeten freien Willen beruhte“.

Für den Mediziner ist dies schon der zweite Schuldspruch. Bereits im Februar 2024 hatte er aufgrund eines vergleichbaren Sachverhalts eine dreijährige Gefängnisstrafe erhalten. Jene Strafe wurde in den aktuellen Richterspruch mit einbezogen. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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