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Fataler Sprung ins BeckenJunger Mann stirbt nach nächtlichem Einbruch in Freibad

Rettungsring

Copyright: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der 20-Jährige wurde vermutlich bei einem Sprung ins Becken schwer verletzt. (Symbolbild)

Tödlicher Leichtsinn in Bayern: Ein 20-Jähriger stirbt nach einem verbotenen nächtlichen Badespaß in einem Freibad.

Ein verbotener nächtlicher Badespaß hat ein schreckliches Ende genommen. Ein junger Mann (20) ist nach einem Einbruch in ein Freibad in Niederbayern tot.

Er bezahlte seinen Leichtsinn mit dem Leben.

Ermittler vermuten einen tragischen Unfall

Wie jetzt bekannt wurde, passierte das tödliche Unglück am frühen Sonntagmorgen (22. Juni 2026) um etwa 4 Uhr. Fünf junge Männer zwischen 19 und 24 Jahren stiegen über die Absperrung des Freibads in Hohenthann nahe Landshut, so ein Sprecher der Polizei.

Bei einem Sprung ins Wasser hat sich der 20-Jährige vermutlich die schweren Verletzungen zugezogen. Nach der Erstversorgung durch einen Notarzt wurde er sofort in ein Krankenhaus transportiert. Doch dort konnte man ihm nicht mehr helfen – der junge Mann erlag einige Stunden danach seinen Verletzungen.

Die Behörden sprechen von einem tragischen Unfallgeschehen. Ob bei der riskanten Unternehmung Alkohol im Spiel war, ist Gegenstand der Ermittlungen. Ein Sprecher äußerte, dies könne „möglicherweise auch eine Rolle spielen“. Gegen die Freunde wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, aber die Aufklärung der Todesursache hat Priorität.

Die Gemeinde Hohenthann ist tief bestürzt. Am Sonntag blieb das Schwimmbad geschlossen. Bürgermeisterin Andrea Weiß sagte: „Alle, die den Verstorbenen gekannt haben, sind tief betroffen.“ Sie räumte ein, dass gelegentlich nachts Personen das Bad aufsuchen. „Aber es gab noch keine Vorfälle.“

Experte warnt eindringlich vor den Risiken

Der Vorfall ruft auch Fachleute auf den Plan. Ralf Großmann, der Vorsitzende des bayerischen Landesverbands der Schwimmmeister, mahnt eindringlich vor den Risiken solcher Unternehmungen. Der Vorfall mache deutlich, „welche erheblichen Gefahren nächtliche Aufenthalte in geschlossenen Freibädern mit sich bringen“. Das Hauptproblem: Es ist keine Aufsichtsperson anwesend.

„Kommt es zu einem Sprungunfall, einer Bewusstlosigkeit oder einem anderen medizinischen Notfall, entscheiden oft wenige Minuten darüber, ob ein Mensch gerettet werden kann“, so Großmann. Speziell in lauen Sommernächten werde die Gefahr häufig verkannt. „Müdigkeit, Alkohol, Gruppendynamik oder Selbstüberschätzung können dazu führen, dass gefährliche Entscheidungen getroffen werden.“ Die nächtliche Schließung der Bäder diene „in erster Linie dem Schutz von Menschenleben“. 

Sein unmissverständlicher Appell lautet deshalb: „Ein nächtlicher Ausflug ins Freibad mag harmlos oder aufregend erscheinen. Im Ernstfall ist jedoch niemand vor Ort, der sofort helfen kann. Dieses Risiko sollte niemand eingehen.“ (dpa/red)

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