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SilvesterDeutsche „Böller-Pendler“ decken sich ein – TÜV warnt

In Deutschland gilt zum Jahreswechsel ein Böllerverkaufsverbot. Nun warnt der TÜV vor Internetkäufen. Und Österreich spricht von deutschen „Böller-Pendlern“.

In ganz Deutschland gilt rund um Silvester ein Böllerverkaufsverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag (28. Dezember 2021) noch einmal bestätigt.

Begründung: Wie schon im Vorjahr stufen die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. Ein Urteil mit Folgen... Denn viele Böller-Fans versuchen nun über andere Wege an ihr Silvesterfeuerwerk zu kommen.

Böller-Fans versuchen über andere Wege an Knaller und Raketen zu kommen

Unter anderem floriert der Internethandel mit Knallkörpern. Hier warnt der TÜV mit deutlichen Worten: „Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen.“ Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte.

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Zudem versuchen Grenzanwohner ihre Ware in Polen oder Österreich zu besorgen. Die österreichische Zeitung „Krone“ berichtet bereits von „Böller-Pendlern“. In Österreich darf Silvesterfeuerwerk ganz legal verkauft werden. Allerdings lohnt sich die Fahrt über die Grenze nicht wirklich. Viele österreichische Supermärkte und Discounter verzichten freiwillig auf den Verkauf – wie beispielsweise Spar, Penny oder Lidl. Und die Supermarktkette Hofer kündigt für 2022 den Komplett-Ausstieg an.

Böllern in NRW nicht grundsätzlich verboten

Die in Österreich gekauften Silvesterknaller dürfen bei uns tatsächlich abgefackelt werden. In NRW gilt beispielsweise kein generelles Böller-Verbot.

Wer schon Böller und anderes Feuerwerk gekauft hat, darf es auch zum Jahreswechsel zünden. Knallen ist in Nordrhein-Westfalen also nicht grundsätzlich verboten. Es gibt dafür allerdings wieder bestimmte Zonen, wo dies erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Jede Kommune hat da eigene Regeln aufgestellt. Und: Böllern auf dem eigenen Grundstück ist unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung ebenfalls nicht verboten. (mt)