Schon ab Donnerstag?Bundesland kündigt Lockdown für Ungeimpfte an

Saarlands Ministerpräsident (hier Mitte November bei der Landesvertreterversammlung der saarländischen CDU in Saarbrücken) kündigte einen Lockdown für Ungeimpfte an.

Saarlands Ministerpräsident (hier Mitte November bei der Landesvertreterversammlung der saarländischen CDU in Saarbrücken) kündigte einen Lockdown für Ungeimpfte an.

Saarland verschärft seine Corona-Maßnahmen, vor allem für Ungeimpfte wird es jetzt ungemütlich. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) kündigte einen De-facto-Lockdown an.

Die Corona-Maßnahmen im Saarland sollen vor allem für Ungeimpfte deutlich verschärft werden. Das kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Montag in einer Sondersitzung des Landtags an. Die neuen Bestimmungen sollen an diesem Dienstag (30. November 2021) im Ministerrat beschlossen werden und voraussichtlich zwei Tage später in Kraft treten.

„Diese werden Nicht-Geimpfte in stärkerem Maße treffen als die Geimpften“, sagte Hans. Dies sei nur folgerichtig, nachdem man allen Saarländerinnen und Saarländern ein Impfangebot unterbreitet habe. 74,90 Prozent der Menschen im Bundesland sind vollständig geimpft (Stand: 29. November). 

Für Ungeimpfte gilt demnach künftig im öffentlichen und privaten Raum: Nur noch ein Haushalt plus eine nicht diesem Haushalt angehörige Person dürfen sich treffen. Für Geimpfte, Genesene, Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht.

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Saarland: 2G-plus für Gastronomie und Hotels

Auch Geimpfte und Genesene müssen sich künftig für einige Innenbereiche testen lassen. So wird künftig die Regelung 2G-plus (auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen) für den Innenbereich der Gastronomie festgeschrieben, ebenso für die Hotellerie, für körpernahe Dienstleistungen, für Freizeiteinrichtungen wie Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und Saunen, für jegliche sportliche Betätigung in Innenräumen und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Saarland: 2G für Freizeit im Außenbereich

Die 2G-Regelung (geimpft und genesen) wird eingeführt für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks, bei kulturellen Betätigungen in Gruppen, bei der Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, in Fitnessstudios und auch der Außengastronomie. Außerdem gilt 2G auch in den Ladenlokalen – ausgenommen in jenen Läden, die der Grundversorgung dienen.

Laut Hans hat sich die Landesregierung in der vergangenen Woche auf diese Eckpunkte geeinigt. Weitere detaillierten Regelungen sollen in dieser Woche in einer neuen Rechtsverordnung festgehalten werden. Nach Angaben eines Regierungssprechers werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich ab Donnerstag gelten. (dpa)