Wut, Trauer und Fassungslosigkeit nach einem Gerichtsurteil. Ein junger Mann (18) bretterte mit über 140 Sachen durch eine Wohnsiedlung in Dortmund und riss einen Vater (36) auf seinem E-Roller aus dem Leben. Das Strafmaß empfinden die Angehörigen als puren Hohn.
Familienvater (36) totgerast– Urteil gegen Raser (18) macht Angehörige fassungslos

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Der Angeklagte wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen.
Vier Jahre Jugendstrafe – so lautet das Urteil für den jungen Raser nach dem fatalen Vorfall in einer Nacht im August 2025. Laut Informationen der dpa verwarfen die Richter am Dortmunder Landgericht die ursprüngliche Anklage wegen Totschlags. Stattdessen wurde der 18-Jährige wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Keine Tötungsabsicht laut Gericht
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um ein sogenanntes Solo-Rennen. Der junge Mann habe dabei nur die maximale Geschwindigkeit seines Autos erreichen wollen. Die vorsitzende Richterin formulierte es in der Urteilsbegründung so: „Er wollte in den Grenzbereich“.
Eine Absicht zu töten sahen die Richter bei dem jungen Fahrer aber nicht. Die Begründung, die für Kopfschütteln sorgt, lautet: „Er hat die ganze Zeit über gedacht, dass schon alles gutgehen wird.“ Die Logik dahinter: Hätte er mit dem Schlimmsten gerechnet, hätte er auch sein eigenes Ableben riskiert.
Für den Familienvater (36) kam jede Hilfe zu spät
Der 36-jährige Mann hatte dem Aufprall nichts entgegenzusetzen. Das Fahrzeug erfasste den Familienvater, katapultierte ihn auf die Motorhaube und schleuderte ihn beim Bremsen gegen das Schild einer Bushaltestelle. Sein Tod trat noch am Unfallort ein, verursacht durch ein „Polytrauma schwersten Ausmaßes“, erläuterte eine rechtsmedizinische Gutachterin im Prozess.
„Das ist ein Witz“: Familie des Opfers ist entsetzt
Im Umfeld des getöteten Mannes herrscht blankes Entsetzen über das Strafmaß, das sie als viel zu gering empfinden. Der Vater der hinterbliebenen Ehefrau brachte es auf den Punkt: „Das ist ein Witz“.
Das Gericht folgte mit den vier Jahren Jugendhaft der Forderung der Anklage. Die Verteidigung hatte hingegen nur vier Wochen Dauerarrest als angemessen angesehen. Direkt nach der Verkündung des Urteils wurde der bestehende Haftbefehl gegen den 18-Jährigen außer Kraft gesetzt. Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht. (red)
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