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Nach WeihnachtspartyOmikron-Alarm! 820 Disco-Besucher müssen in Quarantäne

Besucher tanzen am 24. Juli 2021 in der Diskothek „Joy“ im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg.

Besucher tanzen am 24. Juli 2021 in der Diskothek „Joy“ im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg. Rund 820 Besucher müssen nach einer Weihnachtsparty in Quarantäne.

Nach einer Weihnachtsparty in einer Diskothek in Schleswig-Holstein wurde bei mindestens einem Gast eine Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt. Das hat gravierende Folgen für alle Besucher.

Corona-Alarm in Schleswig-Holstein! Rund 820 Besucher der Diskothek „Joy“ in Henstedt-Ulzburger müssen in Quarantäne. Grund: Bei mindestens einem Gast sei eine Infektion mit der Omikron-Variante bestätigt worden, teilte der Kreis Segeberg am Mittwoch (29. Dezember 2021) mit.

Auch genesene und geimpfte Kontaktpersonen müssen für 14 Tage in Quarantäne. Jeder, der Heiligabend oder am 1. Weihnachtstag im „Joy“ war, gilt als enge Kontaktperson, weil die Omikron-Variante als deutlich übertragbarer als andere Corona-Varianten gilt und im „Joy“ ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand gefeiert werden durfte, wie die Behörde mitteilte. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung waren die 2G-plus-Regeln beim Einlass korrekt kontrolliert worden.

Omikron in Disco: Quarantäne endet erst nach behördlicher Aufhebung

Geschäftsführer Joey Claussen hat nach Angaben der Kreisverwaltung 622 Besucher mit Online-Tickets am Mittwoch per Mail informiert. Rund 200 weitere Gäste hätten ihre Karten an der Abendkasse gekauft. Um diese Gäste ausfindig zu machen, bittet Claussen um Mithilfe der per Mail Angeschriebenen.

„Wir haben seit September alle geltenden Vorgaben umgesetzt und unser Möglichstes getan, um eine Situation wie diese zu verhindern“, teilte der Geschäftsführer mit. „Aber wir wussten immer, dass es keine einhundertprozentige Sicherheit gibt, und nun müssen wir gemeinsam versuchen, größeren Schaden zu verhindern.“

Die Quarantäne endet den Angaben zufolge nicht automatisch, sondern erst nach einer behördlichen Aufhebung. Alle anderen Mitglieder der betroffenen Haushalte müssen zunächst nicht in Quarantäne, sollen aber freiwillig auf alle nicht notwendigen Kontakte verzichten. Sollte ein Besucher des „Joy“ Symptome entwickeln, müssen auch alle Haushaltsmitglieder unabhängig vom Impfstatus zu Hause bleiben. (mt/dpa)