Schreck auf MallorcaKleines Mädchen (4) aus Deutschland streift nachts durch Palma – was ist passiert?

Menschen spazieren im Hafen von Palma in ungewöhnlich heißen Nächten.

Menschen spazieren Anfang August im Hafen von Palma: Mitten in der Nacht hat die Polizei ein vierjähriges Mädchen angetroffen, das allen durch die Straßen lief. 

Zum Glück war die Polizei zur Stelle, um Schlimmeres zu verhindern: Mitten in der Nacht haben sie in Palma ein vierjähriges Mädchen angetroffen, das allein durch die Straßen gestreift ist. Nun wird ermittelt, ob die Eltern die Fürsorgepflicht vernachlässigt haben.

von Martin Gätke (mg)

Was für rätselhafter Vorfall in Palma auf Mallorca: In der Nacht auf Sonntag (13. August) wurde eine vierjährige deutsche Touristin von der Ortspolizei aufgegriffen, nachdem sie sich verirrt hatte. Das Kind wurde gegen vier Uhr morgens auf den Avenidas nahe der Plaça d'Espanya alleine aufgefunden.

Die Polizisten konnten aufgrund der Sprachbarriere und des jungen Alters des Kindes nur begrenzt Informationen erhalten. Das Mädchen sprach ausschließlich Deutsch und konnte weder den vollständigen Namen der Eltern noch ihren Aufenthaltsort angeben.

Mallorca: Polizei bringt weinendes Kind zur Polizeiwache

Wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet, reagierten die Beamten schnell und brachten das weinende Kind zur Polizeiwache in der Avinguda Sant Ferran. Dort kam das Mädchen in ein für Kinder dieses Alters speziell ausgestattetes Zimmer unter, während man auf weitere Informationen wartete.

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Überraschenderweise dauerte es jedoch mehrere Stunden, bis die Eltern den Notruf wählten und über den Aufenthaltsort ihrer Tochter informiert wurden. Erst dann erschienen sie auf der Polizeiwache. 

Laut den Eltern waren sie in einer Wohnung bei Freunden in Palma untergebracht, die nur einen halben Kilometer von der Stelle entfernt war, an der die Polizei das Mädchen aufgegriffen hatte.

Die Gründe für das Weglaufen des Kindes oder wie es von seinen Eltern getrennt wurde, bleiben bislang unklar. Die Eltern konnten keine überzeugende Erklärung für den Vorfall liefern. Die Polizei sah sich deshalb dazu veranlasst, zu ermitteln, ob möglicherweise eine Vernachlässigung der elterlichen Fürsorgepflicht vorliegt.