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Mord-Drama in KölnErtränkte der Ingenieur (63) seine Frau in der Wanne?

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Andreas Bonnen beim Prozess im Kölner Landgericht

Copyright: Hendrik Pusch

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Andreas Bonnen beim Prozess im Kölner Landgericht

Ein unfassbares Drama nach über 40 gemeinsamen Jahren: Ertränkte ein Ehemann seine Frau? Er muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Ein unfassbares Drama nach über 40 gemeinsamen Jahren: Ein Bauingenieur aus Wermelskirchen soll seine Frau in der Badewanne umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er den Mord als Suizid tarnen wollte. Das Verfahren läuft vor dem Kölner Landgericht. Dem 63-jährigen Angeklagten droht lebenslänglich.

Der angeklagte Ehemann (63) weist jede Schuld von sich und verweist auf frühere Selbstmordversuche seiner Frau. Jetzt hat die Schwester der toten Frau ausgesagt – und sorgt für Gänsehaut. Ihre Verbitterung war mit Händen zu greifen.

Köln: Schwester des Opfers packt aus

Die 64-jährige Zeugin entwarf ein erschütterndes Bild ihrer Schwester und der Beziehung zum Angeklagten. Auf eine Frage des Vorsitzenden Richters Peter Koerfers hin räumte sie ein, dass die Verstorbene lange Zeit unter Depressionen gelitten habe. „Sie hat sich immer mehr zurückgezogen, an Familienfeiern nicht teilgenommen.“

Jedoch im letzten Jahr vor ihrem Tod habe sie neuen Lebensmut gefasst. „Da machte sie keinen depressiven Eindruck mehr und wirkte relativ zufrieden“, schilderte die Schwester. Mit einer wichtigen Einschränkung: „Abgesehen von den Dingen, die das Zusammenleben in der Ehe anging.“

„Was waren das für Dinge?“, wollte Richter Koerfers daraufhin wissen. Die Antwort der Zeugin war ein Schock: „Sie war sehr unglücklich und hat uns erstmalig anvertraut, dass das Zusammenleben eine Katastrophe ist.“

Ihre Schwester habe sogar über eine Scheidung nachgedacht. Sie habe sich finanziell abhängig und geringgeschätzt gefühlt. Der Beschuldigte sei gekommen und gegangen, wann er wollte, und habe nicht einmal Bescheid gegeben, wenn er Besuch einlud. „Nach außen hin in der Nachbarschaft hat er sich immer fürsorglich und höflich dargestellt, dabei war er sehr ruppig zu ihr“, so die Schwägerin.

Köln: Zoff im Gerichtssaal wegen Zeugenaussage

Ein Detail, das die Schwester erzählte, lässt tief blicken: Der Angeklagte habe im Ehebett gelegen und den Arm seiner Frau von seiner Betthälfte einfach „weggeschleudert“. Das klinge vielleicht nicht schlimm, aber es gehe ihr um die seelische Grausamkeit, die ihre Schwester habe ertragen müssen. Er habe zudem immer nur für sich selbst gekocht. „Lag das vielleicht daran, dass Ihre Schwester Kieferprobleme hatte und gar nicht richtig essen wollte?“, fragte Richter Koerfers dazwischen. „Ja, das kann sein.“ Der Vorsitzende reagierte daraufhin pikiert: „Dann stellen Sie es auch bitte so dar.“

Dass ihre Schwester bereits einen Suizidversuch hinter sich hatte, will die Zeugin erst später von einer Freundin erfahren haben. Eine frühere Aussage bei der Polizei über angebliche Wahnvorstellungen ihrer Schwester relativierte sie vor Gericht: „Sie hatte den Eindruck, ihr Mann hört ihre Telefonate ab und ortet sie über das Handy – das kann ja auch wirklich so gewesen sein.“ Besonders übel nehme sie ihrem Schwager, dass sie von der Beerdigung ausgeschlossen wurde. Er habe ihr eine größere Gedenkfeier nach dem Prozess versprochen.

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Das Mordverfahren selbst zieht sich bereits seit viereinhalb Jahren in die Länge. Laut Anklage soll der 63-Jährige seine Ehefrau zuerst mit Schlafmitteln im Kaffee betäubt und sie anschließend in die Badewanne gelegt haben. Als die 58-Jährige plötzlich nach Luft rang, soll der Angeklagte sie an den Armen gepackt und ertränkt haben. Erst nach ihrem Tod habe er den Notruf gewählt. Nach der Obduktion der Leiche wurde der Mann verhaftet, kam aber nach wenigen Monaten in Untersuchungshaft wieder frei.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die seelischen Probleme seiner Gattin geschildert. Sie habe sich diese nicht eingestehen wollen und stattdessen körperliche Leiden vorgeschoben. Unzählige Arztbesuche seien ohne Ergebnis geblieben. Die Schwierigkeiten seiner Frau hätten zu einer Distanzierung geführt – eine Scheidung sei aber nie ein Thema gewesen. Am Tag der Tat habe er seine Frau leblos in der Wanne aufgefunden. Mit Tränen in den Augen beschrieb der Mann, wie er ihren Körper aus dem Wasser gehoben habe. Das sei ihm schwergefallen, er sei dabei wohl etwas „brachial“ vorgegangen.

Der Kern des Prozesses ist die Klärung der Frage, woher die Blessuren am Körper der Toten stammen – von einem gewaltsamen Untertauchen oder von Rettungsversuchen. Für Verteidiger Andreas Bonnen ist der Fall sonnenklar: „Mein Mandant hat seine Frau nicht getötet, es war ein Suizid.“ Der Angeklagte habe noch versucht, seine Frau zu retten, sei aber gescheitert. Die Situation wird durch mehrere Expertisen zum Tathergang erschwert, die sich teils widersprechen. Eine Entscheidung der Schwurgerichtskammer wird frühestens Ende Juni erwartet. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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