Geruchsfrei, geschmacklos, in Minuten wirksam: Der Bundestag beschließt härtere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen.
Betäubung und VergewaltigungK.o.-Tropfen: Jetzt drohen knallharte Strafen
Kölner Türsteher warnt vor K.o.-Tropfen
Aktualisiert:
Große Gefahr beim Feiern: Wer sich auf der Party plötzlich ganz anders fühlt als im Moment davor, muss sofort reagieren. K.o.-Tropfen sind geruchsfrei, geschmacklos und wirken extrem schnell.
Dabei handelt es sich um Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen. Klassischerweise schütten Täter sie ihren Opfern ins Getränk.
Bundestag hat härtere Strafen beschlossen
Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, dem drohen jetzt mindestens fünf Jahre Knast. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen haben für die Reform gestimmt. Lediglich die AfD hat sich enthalten.
Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Der Einsatz der Substanzen sei aber mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar, hieß es zur Begründung im Gesetz. „Wir schließen diese Lücke. Wir sagen: ein Tropfen, fünf Jahre“, sagte Bundestagsabgeordnete Sonja Eichwede (39, SPD).
Wie erkenne ich, dass ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden bin?
Üblich seien Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder Partydrogen wie GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) oder GBL (Gamma-Butyrolacton), so die Polizei.
Je nach Substanz, Dosis und Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen ist die Wirkung unterschiedlich. Laut der Initiative „Kein K.o.“ sind folgende Symptome mögliche Warnzeichen dafür, dass eine Person unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen steht:
- Schwindel
- Übelkeit
- Erbrechen
- Kopfschmerzen
- Schweißausbrüche
- Atemnot
- Muskelkrämpfe
- Benommenheit
- Willenlosigkeit
- Kontrollverlust
- Erinnerungsstörungen, „Filmriss“
- Bei höheren Dosen: Verwirrtheitszustände, Atemstillstand, Bewusstlosigkeit
Habe ich „nur“ zu viel getrunken oder bin ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden?
Das lässt sich schwer beantworten. Denn die Symptome sind sehr ähnlich und die K.o.-Substanzen meist geruchs- und geschmacklos. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal kann aber sein, dass die Wirkung deutlich schneller einsetzt als bei übermäßigem Alkoholkonsum.
Die Wirkung von K.o.-Tropfen setzt meist nach 10 bis 20 Minuten ein und kann nach Angaben der Polizei Baden-Württemberg bis zu vier Stunden andauern.
Wie kann ich mich schützen?
In den meisten Fällen werden die Substanzen heimlich in ein Getränk gemischt. Deshalb sollte man beim Feiern folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
- Bei Auffälligkeiten das Personal ansprechen
Was tun, wenn ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden bin?
Im Ernstfall sollte man sofort ärztliche Hilfe suchen. Das ist auch für die Sicherung von Spuren wichtig. Denn K.o.-Tropfen können durch Urin- und Blutproben nachgewiesen werden. Wie lange ein Nachweis möglich ist, hängt vom verwendeten Mittel ab. Einige Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar.
Die Polizei rät außerdem dazu, Anzeige zu erstatten. Nur so ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.
In einigen Fällen folgen auf den Einsatz von K.o.-Tropfen Gewalttaten wie sexueller Missbrauch. Häufig fällt es Opfern schwer, Anzeige zu erstatten. Gut zu wissen: In vielen Städten ist eine Spurensicherung vertraulich möglich. Erst wenn sich Opfer für eine Anzeige entscheiden, wird das Material der Polizei übergeben.
Über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 oder über www.hilfetelefon.de können Betroffene herausfinden, wer in ihrer Nähe eine vertrauliche Spurensicherung anbietet. (dpa/afp/red)
