Gruppensex im Rathaus?Swingerparty-Zoff in deutscher Großstadt

Mannheims Stadtrat Julien Ferrat (Wählervereinigung Die Mannheimer) liegt am Ufer der Friesenheimer Insel.

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Mannheims Stadtrat Julien Ferrat (Wählervereinigung Die Mannheimer) liegt am Ufer der Friesenheimer Insel.

Der Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat kündigte vor Wochen eine Swingerparty im Rathaus an. Die Stadt lehnte ab. Auch ein Gericht hat sich mit dem Fall beschäftigt.

Gruppensex im Rathaus? Eine vom Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat – nach eigenen Angaben – im Rathaus veranstaltete Swingerparty sorgt für Zoff. Ferrat erklärte bereits vor einiger Zeit, die Party habe tatsächlich stattgefunden.

Aus einem geplanten „kommunalpolitischen Stammtisch“ im Rathaus sei eine „politische Swingerparty“ geworden, so Ferrat (Die Mannheimer). Sieben Männer und zwei Frauen hätten an der Veranstaltung teilgenommen.

Damit habe er die Idee eines FKK-Swingerdorfs in Mannheim vorantreiben wollen, das der Stadt hohe Einnahmen bringen könne, hieß es. Die mutmaßliche Swingerparty stieß im Mannheimer Stadtrat auf scharfe Kritik. 

Die Causa Swingerclub landete dann auch vor einem Verwaltungsgericht – es ging um eine Veröffentlichung im Amtsblatt. Ferrat hatte Anfang August seine Pläne für die Swingerparty im Rathaus in den Medien verkündet. Er hatte auch einen Aufruf im Rathaus im Amtsblatt veröffentlichen wollen. Letzteres hatte die Stadt abgeschmettert.

„Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim“

Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge den umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty vorerst nicht veröffentlichen.

Eine zuvor ergangene Gerichtsanordnung zur Veröffentlichung des Artikels wurde vorläufig ausgesetzt, wie der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch mitteilte. In dem Artikel kritisiert Ferrat die Stadt wegen Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus.

Ferrat hatte zuvor die Beiträge „Swingerparty im Rathaus geplant“ und „Swingerparty im Rathaus?“ eingereicht. Die baden-württembergische Stadt veröffentlichte sie nicht. Dagegen schrieb Ferrat den umstrittenen Artikel mit dem Titel „Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim“.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verpflichtete die Stadt am Mittwoch in einem Eilverfahren zunächst zur Veröffentlichung. Das Gericht sah einen kommunalpolitischen Bezug als gegeben. In dem Artikel gehe es einerseits um die Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts, andererseits um die Frage, ob das Rathaus für eine Swingerparty genutzt werden dürfe.

Mannheims Oberbürgermeister legte Beschwerde ein

Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) legte dagegen noch am Mittwoch Beschwerde ein. Daraufhin wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts vorläufig ausgesetzt.

Mit einer Veröffentlichung im bereits für Donnerstag vorgesehenen Amtsblatt wären „vollendete Tatsachen“ geschaffen worden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Über die Beschwerde als solche wurde noch nicht entschieden. (afp/dpa)

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