„Bis zu zehn Jahre“Familie brachte besondere Souvenirs aus dem Urlaub mit – nun droht ihnen eine Haftstrafe

Das haben wohl viele Menschen schon mindestens einmal gemacht: Ein Andenken aus dem Urlaub mitgebracht. Für einen Österreicher könnte das nun jedoch ganz böse enden.

von Lara Hamel (hl)

Verbringt man den Urlaub am Strand, darf das ausgiebige Baden nicht fehlen. Hat man das entsprechende Equipment dabei, steht auch einem Schnorchelausflug nichts im Weg.

Das dachte sich auch eine Familie aus Österreich, als sie ihren Urlaub im Jahr 2019 auf der griechischen Insel Rhodos verbrachte.

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Das Schnorcheln stellte sich für die Villacher Familie als äußerst ergiebig heraus, denn die Kinder fanden etliche Steinfragmente, die auch prompt als Andenken mit nach Österreich gebracht wurden. Wieder zu Hause angekommen, scheute sich der Familienvater nicht, die Funde von Archäologinnen und Archäologen begutachten zu lassen. Daraufhin wendete sich das Blatt – leider zum Negativen.

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„Die griechischen Behörden wurden aufmerksam und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein“, berichtete „kaernten.orf.at“ nun über den Vorfall. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beauftragte das Kriminalreferat Villach mit den Ermittlungen. Die scheinbaren Souvenirs wurden demnach bereits im Januar 2023 beschlagnahmt.

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Die Untersuchungen ergaben, dass es sich dabei mitnichten um bloße Steinfragmente, sondern vielmehr um Amphoren-Bruchstücke aus der Spätantike handelt. Der Sensationsfund befindet sich mittlerweile in der griechischen Botschaft in Wien.

Dem Familienvater droht nun ein „Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe“. Anita Gach vom Bundeskriminalamt erklärte das Strafmaß folgendermaßen: „Antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, sind in jedem Land streng geschützt. Auch wenn es sich dabei bloß um Scherben eines Gefäßes oder einen Stein einer Statue, eines antiken Monuments etc. handelt.“