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MehrwegangebotspflichtWer sich daran halten muss, was es für die Kundschaft bedeutet

Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Rechte und Pflichten. Kunden und Kundinnen der Gastronomie können sich auf die Neuerungen freuen. Denn sie tragen zu mehr Nachhaltigkeit bei.

Die Bezeichnung ist holprig, die Intention gut: Ab dem 1. Januar 2023 tritt für gastronomische Betriebe in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht in Kraft.

Das heißt nichts anderes, als dass Kunden und Kundinnen künftig ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis als Alternative zur Einwegverpackung angeboten werden muss. Werden Kaffee und Gerichte deshalb künftig teurer? Mehr dazu und was für Imbisse und Kioske gilt,  erfahren Sie oben im Video.

Die Pflicht richtet sich an alle, die Lebensmittel in Einwegkunststoff oder Einwegbechern anbieten. Also vor allem Bäckereien, Cafés und Restaurants. (susa)