Änderung für Patientinnen und PatientenAchtung, diese Corona-Sonderregelung gilt jetzt nicht mehr

Aufgepasst! Wenn Sie Symptome einer Erkältung aufweisen, gilt in Bezug auf eine Krankschreibung nun nicht mehr eine in der Corona-Pandemie auf den Weg gebrachte Sonderreglung.

Für Patientinnen und Patienten war diese Regelung gleich aus mehreren Gründen praktisch: Bei Symptomen einer Erkältung war es möglich, sich vom Hausarzt oder der Hausärztin auch via Telefon krankschreiben zu lassen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der entspannteren Corona-Lage vorerst nicht mehr generell auch per Telefon möglich.

Dafür müssen Patientinnen und Patienten ab diesem Mittwoch, 1. Juni 2022, wieder in Arztpraxen gehen oder Videosprechstunden nutzen.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Ärztinnen, Kliniken und Krankenkassen hatte entschieden, eine zuvor mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Pandemie auslaufen zu lassen.

Das Gremium betonte zugleich, dass solche Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie in den nächsten Monaten erneut an Fahrt gewinnen.

Corona-Pandemie: Krankschreibung via Telefon nicht mehr möglich

Telefonische Krankschreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, äußerte Unverständnis darüber, dass die Regelung „ohne Not“ wieder abgeschafft werde.

„Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte Weigeldt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie bringe den Hausarztpraxen „echte Entlastung“. Weigeldt sprach sich dafür aus, die Krankschreibung per Telefon zumindest für Bestandspatienten weiterhin möglich zu machen. (dpa)