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Was sich jetzt ändertCorona-Schutz: Kann ich ohne Maske nicht mehr einkaufen?
Köln – Ohne darf man nicht mehr in Läden, Busse und die U-Bahn – ab Montag gilt die Maskenpflicht auch in NRW. Gesetzlich regelt das Paragraf 12 der Coronaschutzverordnung des Landes.
Hier lesen Sie alles Wissenswerte: Für wen, wo und wann gilt die Pflicht? Und warum sind wir im Auto dagegen verpflichtet, die Maske abzunehmen?
Alle Infos rund um die Maskenpflicht in NRW
Wir haben uns schon darin geübt, Mund und Nase freiwillig zu bedecken. Jetzt kommt die Maskenpflicht für alle, sie gilt von 27. April an – zunächst bis zum 3. Mai.
Mit dem Ziel, „die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren“, so die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Zuletzt sträubte sie sich noch gegen eine Pflicht, jetzt verordnet sie uns den Mund- und Nasenschutz. Hauptsache vermummen – egal, wie.
Wo gilt die Maskenpflicht?
In Geschäften, in Post- und Bankfilialen, auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Shopping Malls, bei der Abholung von Speisen in Restaurants, in Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen und im Öffentlichen Nahverkehr.
Zum ÖPNV-Bereich zählen auch Schulbusse, Haltestellen und U-Bahnhöfe. Dazu kommen: Verkaufs- und Ausstellungsräume von Handwerkern und Dienstleistern, und Orte, an denen Kundenkontakt mit Handwerkern und Dienstleistern stattfindet, wenn der geforderte Abstand nicht einzuhalten ist.
Gibt es Personenkreise, die davon ausgeschlossen sind?
Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Ausgenommen ist auch das Kassenpersonal in Märkten und Geschäften, wenn eine Abtrennung aus Plexiglas oder Glas vorhanden ist.
Wer alleine im Auto fährt, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), darf sich das Gesicht nicht verhüllen. Hintergrund: Der Fahrer soll sich einer Radarkontrolle nicht entziehen können.
Bevor man sich nach dem Einkauf wieder ans Steuer setzt, sollte die Maske also abgenommen werden. Ausnahme: Im Fahrschulauto müssen sich beide maskieren.
Müssen wir Bußgeld zahlen, wenn wir gegen die Maskenpflicht verstoßen?
Feste Bußgelder legt die Verordnung nicht fest. Das Land überlässt die Höhe den Ordnungsämtern der Kommunen.
Das Bußgeld soll auch nicht sofort angeordnet werden. Sondern erst, wenn sich Betroffene nach einem entsprechenden Hinweis weigern, Masken aufzusetzen.
Kann ich aus Bus und Bahn geworfen werfen, wenn ich keine Maske trage?
Verkehrsbetriebe oder auch Supermärkte haben keine Möglichkeit, Fahrgäste oder Kunden zu bestrafen. Sie setzen auf Kooperation.
Beispiel REWE: Dort werden laut einer Sprecherin alle Mitarbeiter Masken tragen, die der Konzern zur Verfügung stellt.
„Darüber hinaus klären wir unsere Kunden umfassend über die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes in unseren Märkten mit entsprechenden Hinweisen in den Märkten auf und appellieren mit Nachdruck an unsere Kunden, die Vorschriften genau einzuhalten.“
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und die Düsseldorfer Rheinbahn setzen auch darauf, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, etwas anderes bleibt ihnen auch nicht übrig. „Das Fahrpersonal ist derzeit nicht berechtigt, Sie aus einem Fahrzeug zu verweisen, wenn Sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen“, informiert die KVB. (fxa)