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Ansturm wegen Böllern auf ein Dorf und "lassen Müll zurück": Die Einheimischen sind empört

Mülltonnen der Mülltrennung stehen auf der Straße

Mülltrennungstonnen stehen am Straßenrand vor Häusern unter bewölktem Himmel (Symbolbild).

Für Pyrotechnik-Touristen stellt Baarle-Hertog einen Anziehungspunkt dar. Schon jetzt bilden sich lange Warteschlangen vor den Geschäften. Bei den Einheimischen führt dies zu Furcht und Besorgnis.

Als belgische Exklave innerhalb der Niederlande ist Baarle-Hertog der flämischen Provinz Antwerpen zugehörig. Die Gemeinde hat ungefähr 3000 Einwohner. Eine komplizierte Grenzführung schlängelt sich durch Straßen, private Gärten und sogar Gebäude. Mindestens 30 Parzellen belgischen und niederländischen Territoriums sind dort ineinander verschachtelt. Eine zusätzliche Eigenheit besteht darin: Gemäß " Interreg " ist der ganzjährige Handel mit Pyrotechnik hier gestattet.

Johan, ein Anwohner, wohnt in direkter Nachbarschaft zu zwei Pyrotechnik-Geschäften. Gegenüber dem niederländischen Portal "Omroepbraban" teilte der 37-Jährige seine Befürchtung mit: "Es ist, als würde ich jede Nacht zwischen zwei tickenden Zeitbomben schlafen". Das berichtet „FOCUS online“.

Der Andrang von Pyrotechnik-Käufern nimmt besonders vor dem Jahreswechsel zu und führt zu erheblichem Unmut. "Sie kommen seit letztem Sommer aus der ganzen Welt und lassen Müll zurück", beklagte sich Natasja van Steenbrugge, eine Einwohnerin dieser flämischen Kommune, bei "Envandaaghet".

Sie führte weiter aus: "Sie stehen in Schlangen und warten in Reihen, bis sie den Laden betreten können. Die Menschen stehen auf dem Bürgersteig, pinkeln an Hausfassaden und hinterlassen Unordnung. Das ist wirklich ein großes Problem hier im Dorf."

Auch Natasja wird von Sicherheitsbedenken gequält. Sie äußerte ihre Sorge: "Die Transporter, die die Läden beliefern, dürfen offiziell vom Lager zum Laden fahren und müssen unterwegs nicht anhalten. Die Frage ist, ob die Entladung nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen erfolgt."

Verkauf von Feuerwerkskörpern: So ist die Regelung in Deutschland

Die Gesetzgebung in Deutschland steht im Kontrast zu der in Baarle-Hertog. Pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 (bekannt als Silvesterfeuerwerk) dürfen hierzulande lediglich im Zeitraum zwischen dem 29. und dem 31. Dezember veräußert werden. Sollte dieser Zeitraum einen Sonntag beinhalten, fängt der Verkauf bereits am 28. Dezember an. Von entscheidender Bedeutung ist der Erwerb von ausschließlich genehmigter Ware, die über eine BAM- oder CE-Kennzeichnung verfügt, denn die Abgabe illegaler Produkte, beispielsweise ausländischer Erzeugnisse ohne die erforderliche Zulassung, ist strikt untersagt.

Pyrotechnik der Kategorie F1, wie etwa Wunderkerzen, ist für Personen ab einem Alter von 12 Jahren das ganze Jahr über frei erhältlich. Im Gegensatz dazu dürfen Artikel der Klasse F2 (darunter Böller und Raketen) ausschließlich zum Jahreswechsel verwendet werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine generelle Genehmigung zum Zünden vorliegt und keine kommunalen Verbotszonen eingerichtet sind. Verkäufer unterliegen der Pflicht, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren und die Auflagen für Lagerbestände präzise zu befolgen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.