Er feuert auf ein Wohnhaus – trotzdem kommt er wieder auf freien Fuß.
Schüsse in AachenIraker ballert Magazin leer – und ist wieder auf freiem Fuß

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Blaulicht auf Polizeiauto unter blauem Himmel.
Großes Entsetzen in Aachen! In der Perlisker Straße ereignet sich am 14. März frühmorgens eine Schießerei. Ein Unbekannter nimmt ein Wohngebäude ins Visier, anscheinend hatte er es auf ein Appartement im ersten Obergeschoss abgesehen, an dem eine iranische Fahne hing. Später sichern die Beamten am Ort des Geschehens ganze elf Hülsen. Die Projektile durchschlagen Fenster sowie eine Decke in der Küche und beschädigen sogar eine Gasleitung. Für zwölf Hausbewohner bedeutete das die Evakuierung, während der Gasversorger die Zufuhr kappte.
Wenig später erfolgt der Zugriff. Beamte verhaften den 28 Jahre alten Iraker J. unweit des Tatorts. Er trägt eine Pistole bei sich, deren Magazin leer ist. Laut Eindruck der Polizisten war der Mann alkoholisiert, ein Drogenschnelltest wies zudem Amphetamine nach. Er gesteht die Tat und nennt sich selbst einen „Freiheitskämpfer im Iran“. Auslöser für seinen Zorn war wohl ein Instagram-Beitrag eines Anwohners über die Situation der Kurden, der ihm missfiel. Das berichtet „FOCUS online“.
Trotz Haft-Forderung: Schütze darf einfach gehen
Die Staatsschutzabteilung der Polizei bewertet die Tat eindeutig als versuchten Totschlag. Deshalb wird bei der Anklagebehörde die Ausstellung eines Haftbefehls angeregt – es war schließlich purer Zufall, dass keine Person zu Schaden kam. Aber dann die unglaubliche Wende: Die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Die Angelegenheit wird stattdessen als illegaler Waffenbesitz mit Sachbeschädigung eingestuft. Und so kommt J., der bei den Ämtern mit diversen Decknamen geführt wird, auf freien Fuß.
Dabei hat der Mann einiges auf dem Kerbholz: Gegen ihn wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Im Jahr 2019 erfolgte eine Verurteilung aufgrund von Widerstand gegen Polizeibeamte.
Richter blockieren Abschiebung immer wieder
Die Polizei möchte den Mann außer Landes bringen und involviert die Ausländerbehörde, damit die lange fällige Ausweisung vollzogen wird. Ein Antrag, ihn zur Abwehr von Gefahren in Polizeigewahrsam zu nehmen, wird von einem Richter abgelehnt. Die kaum zu glaubende Rechtfertigung: Es lägen keine Anzeichen dafür vor, dass J. weitere Delikte begehen könnte. Ein weiterer Vorstoß der Behörde, seine Festnahme zur Ausweisung zu erwirken, wird ebenfalls von einer Richterin kassiert.
Über diese ganzen heiklen Einzelheiten schweigt sich die Aachener Staatsanwaltschaft in ihrer öffentlichen Erklärung aus. In einer kurzen Notiz wird lediglich mitgeteilt, dass ein Antrag auf Haftbefehl zurückgewiesen wurde. Herkunft, Vorstrafen, Ermittlungsdetails? Nichts davon wird preisgegeben, man beruft sich dabei auf den „Daten- und Personenschutz“. Dies widerspricht deutlich der Vorgabe von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), der eine größere Offenheit im Umgang mit ausländischen Verdächtigen verlangt. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

