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Das übertrifft wirklich alles2G++: Hier gelten jetzt die strengsten Corona-Regeln der Republik

Luftbild (aus einem Flugzeug aufgenommen) des Bundesverfassungsgerichts.

Luftbild (aus einem Flugzeug aufgenommen) des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (September 2021): Das höchste deutsche Gericht verlangt 2G plus plus.

Diese Regeln übertreffen alles bisher Dagewesene: Eine deutsche Behörde hat jetzt einen draufgesetzt und verlangt nicht nur 2G oder 2G plus, sondern 2G plus plus.

Ohne Wenn und Aber. Ohne Ausnahme. In Karlsruhe hat jetzt das höchste deutsche Gericht eine 2G-plus-plus-Regel aufgestellt, für alle. Normalerweise gelten in den deutschen Gerichtssälen, je nach Bundesland und je nach Gericht, 2G- oder 3G-Regeln.

Das Bundesverfassungsgericht legt noch mal einen drauf.

Wie der „Spiegel“ berichtet, habe der Senat des Gerichts in Karlsruhe für die anstehende mündliche Verhandlung am Dienstag „Hygiene- und Abstandsregeln“ aufgestellt, die sehr streng sind. Jeder, der das Gerichtsgebäude betritt, brauche dann nicht nur einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (2G). Darüber hinaus sei  auch die „Vorlage eines negativen Corona-PCR-Tests‘“ erforderlich, der maximal 48 Stunden zurückliegen darf. 2G plus plus also – denn bei 2G plus würde ein Schnelltest reichen. 

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Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht mit 2G plus plus

Das gelte nicht nur für Besucher und Journalisten, auch für alle Prozessbeteiligten und Gerichtsmitarbeiter sei das vorgeschrieben. Eine bereits erfolgte Booster-Impfung würde keine Ausnahme darstellen, heißt es demnach. Und: Alle „gerichtsfremden“ Personen, etwa in den Fluren und im Sitzungssaal, hätten Maske zu tragen. Wer auf dem Platz sitzt, dürfe sie abnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht und 2G plus plus – dank seiner Sitzungshoheit ist es befugt, diese strengen Regeln zu erlassen. Dass die Richter so weit gehen, ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie – davon zumindest ist stark auszugehen – die Regel auch juristisch geprüft haben. Beachtlich ist die Regel auch deshalb, weil der Test um die 60 Euro kosten kann. Normale Besucher müssten sie selbst bezahlen.

Aber natürlich hat die strenge Regel auch eine weitere Botschaft: Wenn das Bundesverfassungsgericht 2G plus plus beschließt, könnte das als Signal nach außen zu verstehen sein: Seht her, was möglich ist. Geht es nach der Karlsruher Behörde, wohl wesentlich mehr als bislang beschlossen. (mg)