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Zwei tote FrauenDüsseldorfer Richter fällen Urteil gegen „Dr. Po“

Der angeklagte Arzt sitzt mit Maske im Saal des Landgerichts

Der Arzt sitzt auf der Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts, wo er am Dienstag (16. November 2021) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist.

Nach dem Tod zweier Patientinnen (†20, †42)  ist Schönheits-Chirurg Ali S. („Dr. Po“) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf. Schönheits-Chirurg Ali S. (50) wurde am Dienstag (16. November 2021) zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Er ist für den Tod zwei seiner Patientinnen verantwortlich. Die Studentin Maria (20) und eine weitere Frau (42) starben, nachdem sie von „Dr. Po“ operiert worden waren.

Außerdem verhängte das Gericht am Dienstag ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Mediziner.

Düsseldorfer Richter: „Dr. Po“ entnahm Frauen viel zu viel Gewebe

Beide Frauen hatten sich dem Experten für Fett-Absaugen anvertraut. Bei den Operationen sollte eigenes Fett abgesaugt und in den Po gespritzt werden. Doch das ging schrecklich schief.

Beiden Frauen habe der Chirurg viel zu viel Gewebe entnommen. Richter Rainer Drees: „ Je mehr Gewebe entnommen wird, desto risikoreicher der Eingriff.“ Und darüber hätte „Dr. Po“ die beiden Patientinnen aufklären müssen. Er selbst hatte immer wieder betont, sich bei den Aufklärungsgesprächen sehr viel Zeit genommen zu haben.

Doch das glaubten die Düsseldorfer Richter nicht. Für die beiden verstorbenen Patientinnen gab es nur Aufklärungsbögen, die am Tag der OP ausgestellt wurden. Also kurz vor dem Eingriff. Der Richter erläuterte, dass gerade bei OPs, die medizinisch nicht notwendig sind, „schonungslos aufgeklärt werden muss“.

Düsseldorfer Gericht wertete Fälle als Körperverletzung mit Todesfolge

Eine der verstorbenen Patientinnen habe vor dem Eingriff gesagt: „Und wenn ich dabei sterbe, dann wäre es mir das wert.“ Das aber heiße nicht, dass wenn man sie über die Alternativen aufgeklärt hätte, sie trotzdem zugestimmt hätte. Denn die Alternative gab es. Nach Einschätzung der Gutachter, sollte man mehrfach operieren, wenn mehr Gewebe entnommen wird.

Ohne gültige Erlaubnis des Patienten ist jeder operative Eingriff eine Körperverletzung. Und eine Einwilligung setzt voraus, dass ordentlich aufgeklärt wird. Deshalb wertete das Gericht die beiden Todesfälle als Körperverletzung mit Todesfolge.

Noch vor dem Urteil erklärt Ali S., dass er den Angehörigen der toten Frauen 20.000 Euro zahlen wird. Außerdem muss er sein Honorar für die OPs (26.000 Euro) zurückerstatten. Nachdem er am letzten Verhandlungstag wegen Beeinflussung von Zeugen verhaftet worden war,  konnte Ali S. das Gericht nach dem Urteil als freier Mann verlassen. Schon jetzt ist sehr wahrscheinlich, dass er gegen dieses Urteil Revision einlegen wird.