Geldbörse verlorenAbholung bei der Polizei wird Gelsenkirchener zum Verhängnis

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Ein Mann verlor am Dienstag (30. Juni) seine Geldbörse in Wattenscheid. Diese wurde zwar gefunden, doch wurde dem Gelsenkirchener zum Verhängnis. Unser Symbolfoto zeigt Münzen im Wert von fünf Euro, die am 31. Juli 2017 in Paderborn über ein rotes Portemonnaie gehalten werden.

Wattenscheid – Diese folgenreiche „Fund-Geschichte“ ist fast unglaublich, aber tatsächlich passiert. Eigentlich hatte er Glück im Unglück – Ein Mann verlor am Dienstag (30. Juni) in Wattenscheid sein Portemonnaie, welches kurze Zeit später wiedergefunden wurde.

Doch der Fund der Geldbörse wurde ihm zum bitteren Verhängnis.

  • In Wattenscheid verlor ein Mann am Dienstag (30. Juni) sein Portemonnaie.
  • Eine Frau fand die Geldbörse und brachte sie auf die Polizeiwache.
  • Doch bevor der Besitzer das Portemonnaie abholen konnte, erhielt er gleich zwei Anzeigen.

Wattenscheid: Fund der Geldbörse wird Gelsenkirchener zum Verhängnis

Gegen Mittag gab eine Frau ein Portemonnaie auf der örtlichen Polizeiwache ab, das sie kurz zuvor in der Stadt gefunden hat.

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Den Beamten gelang es schnell, den Besitzer – einen 22-jährigen Mann aus Gelsenkirchen – und auch dessen Handynummer zu ermitteln.

Wenig später erreichte die Polizei den 22-Jährigen in seinem Auto und übermittelte ihm die frohe Botschaft. Unmittelbar nach Gesprächsende ließ das Glücksgefühl des jungen Mannes jedoch abrupt nach.

Wattenscheid: Mann erhält Anzeige wegen Handy am Steuer

Denn plötzlich hielt ihn ein Streifenwagen an. Der Grund: Er hielt ein Handy in der Hand und telefonierte am Steuer.

Nach der Anzeigenaufnahme setzte der Gelsenkirchener die Fahrt zur Wache fort, um sein Portemonnaie abzuholen.

Doch als der Gelsenkirchener ankam, nahm der Besuch auf der Wache ein unerwartetes Ende.

Gelsenkirchener erhält zweite Anzeige wegen Betäubungsmitteln

Beim Betreten der Wache grüßte der 22-Jährige grinsend einen anderen Mann. Dieser bekam gerade eine Anzeige wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Da auch der Gelsenkirchener glasige Augen hatte, wurden die Polizisten misstrauisch. Wenig später gab der Gelsenkirchener dann zu, Cannabis vor seiner Autofahrt geraucht zu haben.

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Daraufhin ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobe an, schrieben eine zweite Anzeige wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen, und untersagten die Weiterfahrt. Sein verlorene Portemonnaie konnte ihm dann auch schließlich ausgehändigt werden. (sdm)