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Verbraucherzentrale NRWVerstoß gegen Datenschutz – Klage gegen Telekom, Vodafone und O2

Eine Frau steht in einem Bürozimmer am Fenster und telefoniert.

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen drei Telekommunikationskonzerne Klage eingereicht. Das Foto aus dem Jahr 2021 zeigt eine Frau, die am Telefonieren ist.

Jetzt wird es ernst – die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen verschiedene Telekommunikationskonzerne. Grund dafür soll ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sein.

Die Weitergabe von Daten ist durch die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung meist sichergestellt – wer kennt es nicht? Doch jetzt gibt die Verbraucherzentrale NRW bekannt, dass genau deswegen Klage gegen mehrere Telekommunikationskonzerne eingereicht wurde. 

Betroffene Konzerne sind die Telekom Deutschland, Vodafone und Telefonica. Die Verbraucherschützer warfen den Telekommunikationskonzernen am Donnerstag (21. Juli 2022) vor, sogenannte „Positivdaten“ ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben.

Telekom & Co. verstoßen gegen Datenschutz – jetzt folgt die Klage

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. Von den Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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Aber was genau versteht man unter sogenannten Positivdaten? Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen – etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde.

„Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden“, begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale.

Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefónica Germany (O2), Telekom Deutschland und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefónica Germany geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen Telekom Deutschland und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone. (dpa/kvk)