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Mit 3,4 Promille am SteuerAutofahrer baut Unfall – jetzt kommt es knüppeldick

Ein Mann pustet in ein Alkoholtestgerät.

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Bei einem Unfall in der Wanner Innenstadt (Herne) wurde eine Autofahrerin leicht verletzt. Der Unfallfahrer war stark alkoholisiert. Das Symbolfoto entstand 2005.

Aktualisiert:

Bei einem Unfall in der Innenstadt von Herne-Wanne, bei dem es auch Verletzte gab, entfernte sich einer der Beteiligten von der Unfallstelle. Er stand unter erheblichem Alkoholeinfluss.

Herne. Am Dienstag, 13. Juli, ist es in Herne-Wanne zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Autofahrerin gekommen. Die anschließende Unfallaufnahme gestaltete sich schwierig, wie die Polizei mitteilt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr eine 26-jährige Frau zur Mittagszeit (13.10 Uhr) mit ihrem Auto die Rathausstraße in Richtung Hauptbahnhof. An der Kreuzung zur Claudiusstraße musste sie an einer roten Ampel anhalten. Hinter ihr fuhr ein 34-jähriger Herner, der auf das an der Ampel stehende Fahrzeug auffuhr.

Nach der Kollision besprachen die beiden Beteiligten das weitere Vorgehen. Noch vor der Schadenregulierung entfernte sich der 34-Jährige jedoch unvermittelt zu Fuß von der Unfallstelle.

Unfall in NRW: Unfallfahrer stand unter erheblichem Alkoholeinfluss

Die alarmierten Beamtinnen und Beamten der Polizei trafen den Herner kurze Zeit später im Bereich der Hermannstraße an und befragten ihn zum Unfallhergang. Da er hierfür jedoch offenbar viel zu betrunken war, wurde bei ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von knapp 3,4 Promille.

Die 26-jährige Hernerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Sie verzichtete auf eine ärztliche Behandlung vor Ort.

Der alkoholisierte Autofahrer, der nach jetzigem Kenntnisstand nicht über einen gültigen Führerschein verfügt, wurde zur Entnahme einer Blutprobe in ein Krankenhaus gebracht. Dabei leistete der Herner körperlichen Widerstand.

Das Bochumer Verkehrskommissariat hat nun die Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs aufgenommen. Der Mann muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. (dpa)

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