Neue Corona-Regel in NRWPooltests an den Grundschulen werden abgeschafft

Kinder auf dem Weg in die Schule.

Pool-Testungen in den Grundschulen in NRW werden abgeschafft. Das Symbolbild wurde am 16. Februar 2022 aufgenommen.

In den Grundschulen von NRW werden die Pool-Testungen abgeschafft.

Neue Corona-Maßnahmen in NRW-Grundschulen! Es wird gelockert. Die Pool-Testungen werden zum Ende des Monats abgeschafft. Das erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstag (17. Februar 2022).

Ab dem 28. Februar greift die neue Regelung. Für das Bundesland gilt dann: Statt der regelmäßigen PCR-Pool-Testungen in der Grundschule sollen die Kinder dreimal in der Woche einen Corona-Selbsttest zu Hause durchführen.

NRW verändert Corona-Regeln in Grundschulen

Eltern müssen dafür einmalig schriftlich zustimmen. Die Antigentests werden von den Schulen kostenfrei ausgeteilt, entweder den Schülern und Schülerinnen ausgehändigt oder an die Eltern gegeben. Man setzte damit stärker auf die Eigenverantwortung und Kooperation der Eltern, entlaste Familien und Grundschulen, betonte Gebauer.

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Mit der Änderung reagiere man auf vorangegangene Kritik, so die Schulministerin. Für die Grundschulen war wegen Überlastung der Labore Ende Januar eine einzelne PCR-Nachtestung aller Schüler und Schülerinnen im Falle eines vorherigen positiven Klassen-Pool-Ergebnisses entfallen.

Seitdem testen sich die Kinder nur noch in der Schule selbst per Schnelltest nach. Das hatte für erhebliche Verunsicherung gesorgt, da sich auch mutmaßlich infizierte Kinder auf den Schulweg machten, um im Klassenzimmer getestet zu werden.

Weiter erläuterte Gebauer, könne es passieren, dass in Einzelfällen Tests wie bisher verpflichtend innerhalb der Grundschulen durchgeführt werden. Dafür müsse dann ein Beschluss der Schulkonferenz vorliegen. Der Fall könne eintreffen, wenn es Hinweise darauf gebe, dass die Tests nur in unzureichender Weise zu Hause erfolgten.

NRW: Neue Regelung auch für Lehrpersonen

Auf Lehrer und Lehrerinnen komme ab dem 28. Februar ebenfalls eine Änderung zu. Laut Gebauer müssen dann verpflichtend nur noch Personen getestet werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Freiwillige Tests sind aber auch für diese Gruppen weiter möglich.

In anderen Schulformen in NRW bleiben die alten Regeln bestehen. Heißt: An den weiterführenden Schulen soll es bei den drei Selbsttests pro Woche in der Schule bleiben. Auch in den Förderschulen seien keine Änderungen geplant, es werde dort weiterhin die PCR-Lolli-Tests geben. (ra, mit dpa)