Lockerungen für NRWNeue Corona-Schutzverordnung – was ändert sich ab heute?

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort: NRW lockert jetzt die Corona-Regeln. Es betrifft den Handel und Jugendliche. Das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekannt gegeben.

Was ändert sich jetzt? Im NRW-Einzelhandel muss von Mittwoch (9. Februar) an die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichproben reichen dann aus.

Das kündigte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag, 8. Februar, in Düsseldorf an. Gleiches gelte für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Das bedeutet ganz konkret: Ungeimpfte haben weiter keinen Zutritt zu diversen Läden. Jedoch muss der jeweilige Laden nicht mehr am Eingang jeden Kunden kontrollieren.

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Corona-Regeln in NRW: Neue Corona-Schutzverordnung ohne wesentliche Lockerungen

Die 2G-Regel bleibt also in Ladengeschäften und auf Märkten in NRW generell bestehen. Mehrere andere Bundesländer haben demgegenüber bereits angekündigt, die 2G-Regel zu kippen.

In der nun geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung gebe es zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen, sagte Laumann (CDU). Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 werde die Infektionslage erneut bewertet.

Wann genau werden die Corona-Regeln in NRW gelockert? Die Prognose Laumanns lautet: NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe. Im Moment sei eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen.

Abseits des Handels gab es noch folgende Änderung für Jugendliche: In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. (dpa)