Brutaler Raub in NRWTäter hat absurdes Motiv – aber ist an der falschen Adresse

Drei Polizisten führen einen Mann ab.

In Sankt Augustin ist es in der Nacht zu Dienstag (22. November 2022) zu einem brutalen Einbruch gekommen. Das Symbolfoto ist am 13. März 2018 in Duisburg entstanden und steht in keinem Zusammenhang mit dem Fall in Sankt Augustin.

Geld, Schmuck oder technische Geräte sind ein häufiger Grund für Einbrüche. Im Rhein-Sieg-Kreis hat es ein junger Mann allerdings auf etwas ganz anderes abgesehen – und dafür viel körperliche Gewalt angewandt.

Diese Geschichte klingt wie ein schlechter Scherz: In der Nacht zu Dienstag (22. November 2022) ist in Sankt Augustin ein junger Mann in einen Supermarkt „Am Engelsgraben“ eingedrungen.

Als der 42-jährige Besitzer des Ladens, der sich in einem Nebenzimmer befand, gegen 2 Uhr nachts ein Klirren hörte, ging er in den Verkaufsraum – und begegnete dort dem Einbrecher.

Sankt Augustin: Einbrecher will ganz bestimmtes Produkt

Unvermittelt schlug der Täter dem Chef des Ladens ins Gesicht, woraufhin dieser zu Boden ging. Anschließend trat er auf den Liegenden ein. 

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Was bisher ausschließlich brutal klingt, ist allerdings an Absurdität kaum zu überbieten. Während der Einbrecher den Ladenbetreiber trat, offenbarte er den Grund seines Einbruchs. So forderte er nicht etwa die Herausgabe des Bargelds aus der Kasse, sondern die Herausgabe von Bier ...

Doch mit diesem Wunsch war der aggressive Eindringling an der falschen Adresse: Im besagten Supermarkt wird gar kein Bier angeboten. Darauf verwies auch der Ladenbesitzer und bot dem jungen Mann einen Zehn-Euro-Schein an, damit dieser von ihm ablässt.

Als er den Schein bekam, ließ der Einbrecher tatsächlich ab und verließ den Supermarkt Richtung Wohnpark Niederpleis. Die alarmierte Polizei konnte kurze Zeit später in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen stellen und vorläufig festnehmen.

Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 21-jährigen Rösrather. Noch in der Nacht wurden ihm Blutproben abgenommen, um möglichen Konsum von Alkohol oder Drogen nachzuweisen. 

Nach Abschluss der ersten Polizeimaßnahmen musste der 21-Jährige jedoch wegen fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Polizei ermittelt dennoch wegen des Verdachts eines Raubdeliktes. (jm)