Nach dem Mord an einer Mitarbeiterin in einer Krefelder Filiale der Modekette „New Yorker“ hat das Landgericht nun die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
„New Yorker“-Filialleiterin ermordetNRW-Landgericht trifft Entscheidung

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Der Angeklagte (M) steht im Landgericht beim Prozess um den tödlichen Messerangriff in der Krefelder Filiale einer Modekette zwischen seinem Verteidiger Jörg Hintzen (l) und einem Dolmetscher.
Aktualisiert
Nach der Ermordung einer Filialleiterin der Modekette „New Yorker“ in Krefeld muss ein damaliger Mitarbeiter dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie.
Von dem Mann gehe eine erhebliche Rückfallgefahr aus, er leide unter Wahnvorstellungen, sagte der Vorsitzende Richter am Krefelder Landgericht, als er die Unterbringung anordnete.
Er habe sich von der Frau gemobbt gefühlt, hatte der geständige Mann ausgesagt, der nach eigenen Angaben 25 und nach Angaben des Gerichts 27 Jahre alt ist. Einem psychiatrischen Gutachter zufolge ist der Mann psychisch schwer krank. Er leide unter paranoider Schizophrenie und sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Am Abend des 7. Mai hatte er die Frau in ihrem Büro mit zahlreichen Messerstichen getötet.
Angeklagter stach 26 Mal zu
Der Angeklagte hatte ausgesagt, die 41-Jährige habe ihn ständig gemobbt und geärgert. Am Mittag des Tattags habe er deshalb ein Messer eingesteckt. „Ich habe an dem Tag die Entscheidung getroffen.“ Als seine Chefin versucht habe, aus dem Büro zu flüchten, habe er die Tür zugehalten.
Der Rechtsmediziner listete 26 Messerstiche auf, von denen 21 den Rumpf der Frau trafen und mehrere innere Organe verletzten. Nach der Tat hatte der in Afghanistan geborene Mann durch einen Hinterausgang das Gebäude verlassen. Kurz darauf konnte ihn die Polizei festnehmen.
Der Mann hatte erst drei Monate vor der Tat in dem Geschäft angefangen zu arbeiten - auf Minijobbasis, 42 Stunden im Monat für 13,50 Euro die Stunde. Von der Modekette „New Yorker“ hieß es nach der Tat, man sei tief erschüttert über das tödliche Gewaltverbrechen in der Krefelder Filiale.
Verteidiger und Staatsanwaltschaft verzichteten nach der Entscheidung auf Rechtsmittel. Die Nebenklage behielt sie sich vor. (dpa)
