Nach Verwirrung um VerordnungSchon ab Montag: NRW verhängt neue Corona-Regeln

Laschet

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am Dienstag (19. Januar) in Düsseldorf bei einer Pressekonferenz über die Position des Landes NRW in Bezug auf die verabschiedeten Beschlüsse.

Köln – Lockdown bis zum 14. Februar 2021 – die neuen Corona-Regeln stehen seit Dienstag (19. Januar) fest. In Kraft treten werden sie ganz offiziell ab Montag, den 25. Januar. Dann müssen in NRW überall in Supermärkten sowie in Bus und Bahn medizinische Masken (zum Beispiel FFP2) getragen werden.

  • Neue Corona-Regeln von Bund und Ländern beschlossen
  • Nur noch medizinische Masken in Geschäften und dem ÖPNV in NRW
  • Ab Montag, den 25. Januar gelten neue Regeln in NRW

Corona in NRW: Lockdown-Verlängerung und verschärfte Regeln

Am Dienstag (19. Januar) haben sich Bund und Länder ein weiteres Mal getagt und über die aktuellen Corona-Regelungen diskutiert – neue, verschärfte Vorschriften waren das Ergebnis.

Unter anderem wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar, eine Homeoffice-Pflicht, dort wo es betrieblich möglich ist, sowie eine verlängerte Schließung von Kitas und Schulen beschlossen.

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Hinzukommt ein weiterer wichtiger Beschluss: Geschäfte und ÖPNV dürfen nur noch mit einer medizinischen Maske betreten werden.

NRW: Ab Montag (25. Januar) gelten die neuen Corona-Regeln

Zunächst war unklar, ab wann die neuen Regeln auch in NRW in Kraft treten würden. Denn dazu braucht es eine neue Verordnung. Das Gesundheitsministerium konnte am Donnerstagnachmittag (21. Januar) zunächst noch keine genauen Angaben zur Veröffentlichung der Corona-Schutzverordnung geben konnte. Am Abend gab es dann jedoch plötzlich Klarheit.

Das Land bestätigte: Am Montag (25. Januar) wird die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht und ab dann gelten die neu beschlossenen Regeln und Corona-Maßnahmen in NRW.

Besonders wichtig ist die Verschärfung der Maskenpflicht:

  • In NRW müssen dann
  • „Soweit Kinder
  • Kinder

Corona in NRW - neue Regeln ab 25. Januar 2021: Alkoholverbot wird gestrichen 

Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.

Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor wenigen Tagen gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.

Die neue Coronaschutz-Verordnung stellt unterdessen strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Sie müssen den Behörden unter anderem gemeldet werden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gegeben.

Neue Corona-Maßnahmen: Jedes Bundesland veröffentlicht eigene Schutzverordnung

Da jedes Bundesland eigene Schutzverordnungen trifft, kann das Inkrafttreten der Beschlüsse zwischen den Ländern variieren.

Außerdem obliegt es den Ländern von den Beschlüssen des Bundes abzuweichen. So hat beispielsweise Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits erklärt, entgegen der gemeinsamen Beschlüsse die Grundschulen und Kitas schon ab 1. Februar wieder öffnen zu wollen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will sich jedoch an die Vorgaben des Bundes halten und gab bekannt, Kitas und Schulen bis zum 14. Februar 2021 geschlossen zu lassen.

Laschet behielt sich jedoch bereits zuvor unter Beobachtung des Infektionsgeschehens vor, gegebenenfalls neu zu entscheiden, sagte er.

Corona: Alle Bundesländer müssen sich an Homeoffice-Pflicht halten

Die Verordnungen zum Homeoffice dagegen würden direkt vom Bund kommen. Länderspezifische Unterschiede werde es in diesem Bereich also nicht geben, so Laschet.

Grund für die Verschärfung der bisherigen Maßnahmen ist unter anderem die Sorge vor Corona-Mutationen, die als deutlich ansteckender gelten. (mh)