Lockdown in NRWStrenge Regeln: Was bedeutet das für die betroffenen Kreise?

von Niklas Brühl (nb)

Gütersloh/Warendorf – Lockdown im Kreis Güthersloh und Warendorf: Doch was bedeutet das jetzt genau für die Betroffenen? 

  • Lockdown im Kreis Güthersloh und Warendorf ab 24. Juni 2020
  • Grund sind die vielen Neuinfektionen, die mit dem Schlacht-Betrieb Tönnies zusammenhängen
  • Kontaktbeschränungen, Restaurants, Sport, Kino: Was fällt jetzt wegen des Lockdowns flach?

Aufgrund der vielen Corona-Neuinfektionen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf, die vor allem im Zusammenhang mit der raschen Ausbreitung des Virus in dem Fleischbetrieb von Schalke-Boss Clemens Tönnies (hier lesen Sie mehr) stehen, wurde von der Landesregierung ein weiterer Lockdown angekündigt.

Lockdown in Gütersloh und Warendorf ab 24. Juni: Was bedeutet das?

Dieser tritt ab Mittwoch, den 24. Juni in Kraft und gilt bis einschließlich Dienstag, den 30. Juni. Wichtig: Die Verordnung gilt dabei ausschließlich für die Kreise Gütersloh und Warendorf – nicht für ganz NRW. Im Folgenden sind die wichtigsten Regeln des erneuerten Lockdowns in einer Übersicht aufgeführt:

  • Kontaktbeschränkungen
  • Restaurants, Bars und andere Gaststätten
  • Kultureinrichtungen
  • Museen, Kunstausstellungen, Burgen, Schlösser
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • Schwimmbäder, Saunen
  • Das
  • Busreisen
  • Auch

Ein „Ausreiseverbot“ gilt für die Bürger der beiden betroffenen Kreise im Übrigen zumindes bislang nicht.

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Wenn sie ihren Kreis verlassen würden, haben die Beschränkungen rechtlich keine Wirkung mehr für sie. (nb)