Wie kann das sein?Trotz Kontaktsperre: 500 Personen bei Trauerfeier auf NRW-Friedhof

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Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Symbolbild. Die Aufnahme stammt vom Evangelischen Friedhof in Wuppertal aus dem Jahr 2015.

von Volker Reinert (rein)

Castrop-Rauxel – Große Aufruhr in Castrop-Rauxel am Donnerstagnachmittag (23. April): Bei einer Trauerfeier auf einem Friedhof waren trotz strenger Corona-Auflagen rund 500 Personen anwesend.

Viele Bürger in Castrop-Rauxel haben die große Menschenansammlung am Friedhof beobachten können. Daraufhin haben sie sich beim Ordnungsamt und bei der Polizei gemeldet.

Denn: Große Menschenansammlungen sind in Corona-Zeiten nach wie vor nicht erlaubt, um sich und seine Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Virus zu schützen.

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Doch wie kann es zu einer so großen Menschenansammlung in Zeiten von Kontaktsperren und Versammlungsverboten während der Coronavirus-Pandemie kommen?

Beerdigung in Castrop-Rauxel: Pressesprecherin der Stadt klärt auf

Die Pressesprecherin der Stadt, Nicole Fulgenzi, sagte den „Ruhr Nachrichten“, dass die Stadt Castrop-Rauxel bereits einige Tage im Vorfeld Bescheid wusste, dass die Trauerfeier stattfinden würde. Und sie stellt klar, dass nichts gegen die Veranstaltung gesprochen habe.

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Um auf Nummer sicher zu gehen, sei nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch die Polizei zur Trauerfeier hinzugezogen worden.

Begründung: Die Aufgabe der Einsatzkräfte war, darauf zu achten, dass sich die Menschen auch bei Beerdigung an die geltenden Verhaltensregeln halten, wie beispielsweise den Mindestabstand untereinander zu wahren.

Neue Regeln in NRW seit dem 20. April

Die Pressesprecherin erzählt auch, dass es keine Personenbeschränkungen mehr bei Beerdigungen gebe.

„Es gibt keine Regelung, nach der wir es verbieten können, wenn das Land NRW keine Personenbeschränkungen mehr angibt. Wenn sie sich ordentlich verhalten und einen Mundschutz tragen, dann begleiten wir das aufmerksam”, erklärt Fulgenzi.

Seit dem 20. April gibt es im Land NRW neue Bestimmungen. In diesen sind Beerdigungen auch gesondert aufgeführt.

So gilt: „Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung von 1,5 Metern eingehalten werden."

Erforderliche Corona-Maßnahmen umsetzbar?

Laut der Pressesprecherin haben nicht alle Menschen auf der Trauerfeier einen Mundschutz getragen.

Auch wurden mehrere Erinnerungen und Mahnungen ausgesprochen, nachdem sich Personen nicht an die vorgeschriebenen Maßnahmen gehalten haben. So sei der Mindestabstand untereinander von mehreren Personen nicht eingehalten worden. (volk)