Ein verweigertes Glas Alkohol führte zu einem Großeinsatz. Ein Mann aus Bielefeld griff zur Kriegswaffe.
„Ich will sterben“Mann (62) zückt Handgranate in Restaurant und fordert Wodka

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Die Richter sprachen den 62-Jährigen der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig. Neben ihm sitzt sein Verteidiger Daniel Wittmann. (Archivbild)
Wodka-Durst eskaliert: Mann (62) zückt Granate in Lokal – so lautet das Urteil! Eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten erwartet einen 62-jährigen Mann aus Bielefeld, weil er in einem Lokal mit einer Handgranate eine Drohung aussprach. Zusätzlich muss der Mann einen Alkoholentzug machen, so eine Anordnung des Landgerichts Bielefeld, wie die „dpa“ berichtet. Rechtskraft hat das Urteil bislang nicht erlangt.
Der schockierende Vorfall trug sich im Oktober des Jahres 2025 zu. In Sennestadt, einem Stadtteil von Bielefeld, verweigerte man dem Mann in einem Lokal die Ausgabe von Wodka. Daraufhin zog der 62-Jährige eine einsatzbereite Granate und sagte dabei: „Ich will sterben“.
Großeinsatz vor dem Restaurant
Anfangs verließ der Mann zusammen mit einem Angestellten das Lokal. Den Ermittlungen zufolge zeigte er draußen wieder die Granate und verlangte vier Flaschen des hochprozentigen Getränks. Er kehrte in die Gaststätte zurück und bekam dort eine Flasche überreicht. Das Personal wusste zu diesem Zeitpunkt schon, dass die Polizei bereits vor der Tür stand. Die Beamten konfrontierten den 62-Jährigen und fügten ihm durch einen Schuss ins Bein eine schwere Verletzung zu.
Angeklagter spricht von Kurzschlussreaktion
Während des Prozesses äußerte sich der Angeklagte zu den Anschuldigungen. Seiner Darstellung nach sei die Aktion in dem Lokal nicht geplant gewesen. Die Kriegswaffe, welche er seit Längerem besaß, habe er eigentlich nur entsorgen wollen. Mit einem Blutalkoholwert von 2,3 Promille habe er dann lediglich mehr Wodka kaufen wollen, ohne eine Drohung mit der Granate beabsichtigt zu haben.
Die Richter befanden den Deutschen für schuldig. Die Anklagepunkte: besonders schwere räuberische Erpressung und ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 62-Jährige stimmte dem angeordneten Alkoholentzug zu. Ob seine Verteidigung das Urteil annimmt oder in Revision geht, blieb zunächst offen. (red)
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