Weihnachtsmarkt, KarnevalNRW kündigt drastische Einschränkungen für Ungeimpfte an

Bei Karnevalssitzungen und -partys sollen die Zugangsregeln in NRW wegen Corona verschärft werden. Laut Ministerpräsident Hendrik Wüst soll dort künftig die 2G plus-Regel gelten.

Düsseldorf. Wegen stark steigender Corona-Zahlen sollen in Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt.

In besonders sensiblen Bereichen soll sogar 2G plus gelten - also aktuelle Tests auch für Geimpfte und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen und Diskotheken, sagte Wüst.

NRW plant Einschränkungen für Ungeimpfte 

Wer nicht gegen Corona geimpft oder davon genesen ist, bekommt in Nordrhein-Westfalen auch keinen Zugang zu Weihnachtsmärkten. Wüst (CDU) kündigte die sogenannte 2G-Regel auch für Weihnachtsmärkte an. Dabei müsse es regelmäßige stichprobenartige Kontrollen geben, sagte Wüst. Die neuen Zugangsregeln, die den gesamten Freizeitbereich flächendeckend betreffen, sollen nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Lauf der nächsten Woche umgesetzt werden.

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Die neuen 2G-Regeln im Freizeitbereich in NRW sollen auch für Sport-Großveranstaltungen wie zum Beispiel beim Fußball gelten. Es gehe darum, die Ungeimpften keinem Infektionsrisiko auszusetzen, so Wüst am Dienstag.

NRW: Karnevalssitzungen und Clubbesuche nur mit 2G plus

In dieser Woche beraten zahlreiche weitere Spitzengremien im Bund und im Land über die angespannte Corona-Lage: An diesem Mittwoch unterrichtet Wüst den NRW-Landtag in einer Sondersitzung über seinen Corona-Kurs. Am Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über ein einheitliches Vorgehen.

NRW hat den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Ebenfalls am Donnerstag stimmt der Bundestag über eine Reform des Infektionsschutzgesetzes ab. Für Freitag ist dazu eine Sondersitzung des Bundesrates geplant. (dpa)