Illegales Rennen in NRWMustang-Prolet (26) landet am Abschlepphaken

MustangamAbschlepphaken

Die Polizei Duisburg zog den Mustang nach dem illegalen Rennen aus dem Verkehr.

Duisburg – Hier wird fast jedes Klischee bedient: Männlich, jung und eine Protz-Karre unterm Hintern, um Minderwertigkeitskomplexe ausgleichen zu können.

  • Zwei Autofahrer liefern sich illegales Rennen in Duisburg
  • Polizei machte Strich durch Rechnung
  • Jetzt sind Protz-Karren und die Führerschein weg

Proleten liefern sich illegales Rennen in Duisburg

Am späten Mittwochabend (16. Dezember) lieferten sich laut Polizei ein 20-Jähriger und ein 26-Jähriger ein illegales Rennen im Norden Duisburgs. Die beiden Proleten verwechselten die Duisburger Straße gegen 23 Uhr offenbar mit einer Rennstrecke.

Die dämliche und lebensgefährliche Aktion endete schließlich aber nicht auf dem Siegertreppchen, sondern am Abschlepphaken.

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Den Ermittlungen der Polizei zufolge bretterten der 26-Jährige mit seinem Ford Mustang und der 20-Jährige mit seinem VW Touareg von der August- Thyssen-Straße aus in Richtung Kampstraße und überholten sich dabei mehrfach gegenseitig.

Illegales Rennen: Gefährliche Überholmanöver in Duisburg

„Mit gewagten Fahrmanövern fuhren sie dabei auch an unbeteiligten Autofahrern vorbei und waren deutlich zu schnell unterwegs“, schildert ein Pressesprecher das Geschehen.

Dumm nur, dass eine Streifenwagenbesatzung zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz eines Discounters postiert war. Schon von weitem wurden die Beamten auf die lauten Motorengeräusche aufmerksam. Als die beiden Möchtegern-Rennfahrer bei ihnen vorbeikamen, nahmen sie die Verfolgung auf.

Illegales Rennen in Duisburg: Das droht den Proleten

In Höhe der Walter-Rathenau-Straße endete die Fahrt. Ihre Führerscheine sind die beiden Proleten schon mal los. Zudem besteht der Verdacht gegen die beiden jungen Männer, dass sie den Straßenverkehr und Unbeteiligte durch ein illegales Rennen in Gefahr gebracht haben.

Der Ford Mustang und der VW Touareg wurden abgeschleppt. Für entstandene Kosten werden der 26-Jährige und der 20-Jährige auch geradestehen müssen.

Falls sie jemals wieder in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis kommen, kann man nur hoffen, dass sie aus dem Vorfall gelernt haben werden. (jv)