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Urteil in NRWTotenkopf-Tattoo lässt keine Rückschlüsse auf den Charakter zu

Ein Tätowierer sticht am 14. Juni 2013 auf der "Tattoo & Piercing Convention" in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) ein Tattoo.

Eine Totenkopf-Tätowierung auf dem Arm spricht nicht gegen die Übernahme in den Polizeidienst. Unser Symbolfoto zeigt einen Tätowierer 2013 auf der „Tattoo & Piercing Convention“ in Dortmund.

Dem Antritt des Polizeidienstes steht eine Totenkopf-Tätowierung nicht entgegen. Das hat jetzt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden.

Düsseldorf. Eine Totenkopf-Tätowierung auf dem Arm steht der Übernahme in den Polizeidienst nicht grundsätzlich entgegen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden (Az.: 2 L 1822/21). Die Einstellungsbehörde hatte einem Anwärter die Übernahme versagt.

Begründung: Der Totenkopf samt Skelett wirke gewaltverherrlichend und lasse damit Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters aufkommen. Die Zähne des Totenschädels seien überdimensional groß und furchteinflößend, das Skelett zeige Risse und damit Spuren von Gewalt.

Prozess in NRW um Totenkopf-Tattoo bei künftigem Polizisten

Doch das Gericht sah den Kontext nicht hinreichend gewürdigt: Schließlich trage der Mann auch einen Engel, eine Friedenstaube und ein Auge als Tätowierungen.

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Der Polizeianwärter selbst hatte ausgeführt, der Engel stehe für Schutz, Geborgenheit, Kraft und Mut, die Friedenstaube für Liebe, Hoffnung und Versöhnung, das Auge für Erkenntnis, Wissen und Wahrheit.

Das Skelett trage zudem eine Sanduhr und symbolisiere damit lediglich die Vergänglichkeit menschlichen Lebens und sei für ihn Mahnung, die Lebenszeit sinnvoll zu nutzen.

Gericht in NRW: Totenkopf ist nicht gewaltverherrlichend

Dem folgte das Gericht: Für einen gewaltverherrlichenden Charakter des Bewerbers gebe es „keine greifbaren Anhaltspunkte“. Die Entscheidung kann noch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Im vergangenen Jahr hatte das OVG Münster ein großflächiges Löwen-Tattoo auf der Brust eines Polizeianwärters für zulässig erklärt (Az.: 6 B 212/20).  In dem Zähne fletschenden Löwenkopf hatte die Einstellungsbehörde ebenfalls eine Gewaltverherrlichung gesehen. Der Bewerber hatte das zurückgewiesen: Für ihn stehe der Löwe für Stärke, Mut und Macht. (dpa)