Gerichtszoff: Kämpft sich QVC auf deine Fernbedienung?
Zoff um TeleshoppingQVC klagt für besseren Platz im Kabelfernsehen und auf Smart-TVs

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Der Teleshopping-Senders QVC ist auf einem Fernseher zu sehen. Der Anbieter streitet sich seit Jahren mit der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen um eine bessere Sichtbarkeit – jetzt auch vor Gericht.
Gerichtszoff in NRW: Shopping-Sender kämpft um seinen Platz auf deiner Fernbedienung!
Welchen Stellenwert haben eigentlich Teleshopping-Kanäle im TV – und wie leicht müssen sie zum Beispiel im Kabelnetz auffindbar sein? Über diese Zukunftsfrage verhandelt am Mittwoch (27. Mai) das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen. Zwei Konzerne zoffen sich seit Jahren mit der NRW-Landesmedienanstalt um dieses Thema. Im Kern dreht sich alles um die Aufnahme in ein Verzeichnis, das den Namen «Public Value» trägt.
Diese Liste wird alle drei Jahre von den Landesmedienanstalten neu erstellt. Wer es darauf schafft, dem garantiert der Medienstaatsvertrag einen guten und schnellen Zugang auf den Oberflächen von Smart-TVs oder im Kabel. Laut Vorschrift gilt das für Programme, die einen speziellen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt erbringen. Im Fall der Shopping-Kanäle sieht die verantwortliche Landesmedienanstalt das aber anders. Für QVC und den Konkurrenten HSE hatte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf der Behörde in der vorherigen Instanz zugestimmt.
Jetzt muss in einem Berufungsverfahren der 13. Senat des OVG entscheiden, ob er diese Einschätzung übernimmt. Der Düsseldorfer Konzern QVC hat zur Klärung die höchsten NRW-Verwaltungsrichter eingeschaltet. Der Mitbewerber HSE hat eine zwischenzeitlich eingereichte Berufung laut einer Sprecherin des Gerichts wieder fallen gelassen.
Für den QVC-Anwalt Raimund Schütz handelt es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob Teleshopping-Sendungen überhaupt berechtigt sind, in das «Public Value»-Verzeichnis zu kommen. Im Jahr 2022 sei das bei keinem einzigen Anbieter der Fall gewesen, erklärt Schütz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Es handle sich also nicht um einen speziellen Fall für QVC.
Hohe Hürden für den Platz an der Sonne
Nach dem Gesetz müssen die Sender eine Reihe von Kriterien erfüllen, um gelistet zu werden. Vier davon seien bei seinem Mandanten unstrittig, so der Jurist. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Landesmedienanstalt den Begriff der Information zu eng fasst. Laut Schütz informiert QVC sehr wohl, beispielsweise über Produkte aus der Region und ebenso für ein junges Publikum.
Die Vorgaben sind im Medienstaatsvertrag zwischen den Bundesländern und den Sendern genau geregelt. Sieben Kriterien muss die verantwortliche Landesmedienanstalt bei der Zulassung prüfen: Dazu gehören ein Anteil an Nachrichten über Politik und Zeitgeschehen sowie Informationen mit regionalem und lokalem Bezug. Auch das Verhältnis von Eigen- zu Fremdproduktionen, barrierefreie Sendungen, die Ausbildung von Mitarbeitern, eine Quote für europäische Produktionen und Inhalte für ein junges Publikum sind entscheidend.
Zum Kriterium der Angebotsvielfalt meint der Anwalt von QVC: «Ein Rundfunkangebot mit Teleshopping ist vielfältiger als ein Angebot ohne solche Inhalte.» Shopping-Kanäle würden gerade für ältere, weniger online-affine Zuschauer einen Mehrwert schaffen. Sein Mandant denke hier insbesondere an Menschen, die ländlich wohnen oder denen es aus anderen Gründen schwerfällt, in Läden oder im Netz einzukaufen.

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht, hier die Eingangshalle mit der Rechtsbibliothek, beschäftigt sich am Mittwoch mit Teleshopping. (Archivbild)
Verband spricht von Social-Media-Comeback
Welchen Stellenwert die Anbieter von Shopping-Kanälen wirklich einnehmen, können selbst die verantwortlichen Handelsverbände nur schwer einschätzen. Die Einschaltquoten werden zwar erfasst, aber laut der AGF Videoforschungs GmbH in Frankfurt nicht publiziert. Quoten sind für Sender normalerweise entscheidend, um mit der Werbeindustrie abzurechnen. Bei den Teleshopping-Sendern zählt stattdessen, wie hoch der Erlös pro Zuschauer (oder Anrufer) ausfällt.
Vaunet, der Verband privater Medien, beziffert den Umsatz der Teleshopping-Kanäle für das Jahr 2020 auf 2,3 Milliarden Euro. Bis 2024 sanken diese Einnahmen zwar auf 2,1 Mrd. Euro. Für 2025 rechnet der Verband mit einem gleichbleibenden Wert. Der Anteil am kompletten Umsatzkuchen der Medienbranche mit Pay-TV, Streaming und Audiowerbung wird damit aber seit Jahren geringer.
Der Bundesverband e-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh) meint jedoch, Teleshopping feiere gerade ein Comeback – und zwar als sogenanntes Liveshopping auf sozialen Plattformen wie Instagram und TikTok. «Diese Umsätze zählt der Vaunet nicht mit», stellt der stellvertretende Bevh-Vorsitzende, Martin Groß-Albenhausen, klar. Das Angebot gehe bei der Unterhaltung und den Kaufmöglichkeiten somit deutlich über das klassische Teleshopping hinaus, das man aus dem Fernsehen kennt.

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Wie schnell ist der Teleshoppingkanal QVC auf dem Fernseher zu finden? Oder muss er überhaupt schnell zu finden sein? Um diese Frage gibt es Streit.
Teleshopping-Riesen machen weiter Milliarden
Für das vergangene Jahr 2025 meldete der Verband im Onlinehandel einen Erlös von 83,15 Milliarden Euro, was einem Plus von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Online-Anteil beim Teleshopping zeigt dabei ebenfalls ein kleines Plus. Die Erhebung basiert allerdings auf Online-Umfragen. Der Verband vermutet daher, dass die Bestellungen von vor allem älteren Kundinnen und Kunden per Telefon nicht in die Statistik einfließen.
Laut Anwalt Schütz ist QVC der Marktführer in Deutschland. Das Unternehmen habe im Jahr 2025 einen Nettoerlös von 694 Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspreche ungefähr einem Drittel des gesamten Umsatzes der Teleshopping-Branche von 2,1 Mrd. Euro. Gemeinsam mit dem Mitbewerber HSE erreiche QVC einen Anteil von circa 65 Prozent. (dpa/red)
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