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Lehrerin kassiert jahrelang zu viel Gehaltjetzt kam die dicke Rechnung

Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa

Lehrerein wegen Betruges zu Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild)

Über Jahre hinweg erhielt eine Pädagogin mehr Gehalt, als ihr zustand.

Düsseldorfer Gericht verurteilt Beamtin (61) zu Geldstrafe

Eine Pädagogin (61) aus Korschenbroich bezog über Jahre fälschlicherweise Sonderzahlungen. Nun hat das Amtsgericht Düsseldorf sie wegen Betrugs durch Unterlassen zur Rechenschaft gezogen. Gegen die Beamtin wurde eine finanzielle Sanktion von 11.200 Euro festgesetzt.

Ihre Tätigkeit als kommissarische Direktorin dauerte nur wenige Monate und endete Anfang August 2018. Trotz ihres anschließenden Wechsels an eine andere Schule floss der monatliche Bonus von 504 Euro einfach weiter. Dieser Geldsegen hielt bis April 2023 an.

Lehrerin kassierte über 30.000 Euro zu viel

Die Summe der unrechtmäßigen Bezüge belief sich am Ende auf etwa 31.300 Euro. Laut Informationen der dpa hob der Anklagevertreter hervor, ihre Loyalitätspflicht als Staatsdienerin hätte sie dazu verpflichtet, die Behörde über die Panne zu informieren. Die Richterin erklärte: „Die Angeklagte habe die Zulage selbst beantragt und deren Höhe gekannt“.

Die Beschuldigte rechtfertigte sich damit, die kontinuierlichen Überweisungen anfangs für ausstehende Nachvergütungen gehalten zu haben. Sie gab zudem zu Protokoll, ihre Gehaltsmitteilungen nur unregelmäßig kontrolliert zu haben.

Behörden-Panne blieb jahrelang unentdeckt

Was wirklich sprachlos macht: Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Behörde konnte vor Gericht nicht erklären, weshalb der Irrtum beim zuständigen Landesamt für Besoldung so lange unbemerkt blieb. Es wird vermutet, dass der Umzug der Pädagogin in einen anderen Verwaltungsbezirk dabei eine Rolle gespielt haben könnte.

Laut Auskunft des Gerichts begleicht die 61-Jährige die überzahlten Beträge schon jetzt mit monatlichen Abzügen von 500 Euro. Der Richterspruch hat bislang keine Rechtskraft erlangt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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