NRW-SchulenMaskenmuffel vom Unterricht ausschließen? Gericht fällt klare Entscheidung

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Der neue Alltag für Lehrer und Schüler: Im Unterricht müssen alle eine Schutzmaske tragen. Doch dürfen Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, eine Maske zu tragen? Das Landgericht in Düsseldorf hat eine eindeutige Entscheidung getroffen. Das Symbolfoto entstand am 17. August in einer Schule im hessischen Kelkheim.

Düsseldorf – Schulen dürfen Schüler ohne Atemschutzmaske nicht pauschal vom Unterricht ausschließen. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag hingewiesen. In der Coronabetreuungsverordnung fehle dafür die notwendige Rechtsgrundlage.

  • Zwei Schüler klagten gegen ihren Ausschluss aus dem Unterricht
  • Schulen müssen einen klaren Zeitraum des Ausschlusses nennen
  • NRW-Regierung berät über weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen

Unterrichtsausschluss: Die beiden Schüler trugen einen Insektenschutz als Maske 

Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein hatten sich nach ihrer Weigerung, Masken zu tragen, gegen den daraufhin verhängten Ausschluss vom Unterricht vor Gericht gewehrt – mit Erfolg.

Eine Ausnahmegenehmigung aus medizinischen Gründen lehnte das Gericht für die beiden Schüler aber ab. Die vorgelegten Atteste genügten den Richtern nicht.

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Die Gymnasiasten hatten als Atemschutzmasken einen Insektenschutz (Fliegengaze) tragen wollen, was die Schule zu Recht als unzureichend abgelehnt habe.

Corona: Unterrichtsausschluss muss konkret befristet sein

Zwar seien Ordnungsmaßnahmen gegen die Schüler grundsätzlich möglich. Ein Unterrichtsausschluss müsse aber zumindest befristet werden – auf einen konkreten Zeitraum zwischen einem Tag und zwei Wochen. Dies sei im konkreten Fall nicht geschehen.

Die Schule hatte argumentiert, bewusst keinen konkreten Zeitraum verhängt zu haben: Mit zulässigen Atemschutzmasken dürften die Schüler sofort wieder am Unterricht teilnehmen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Am Dienstag (25. August) berät das NRW-Landeskabinett darüber hinaus über mögliche weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. (nb)