Kinderärzte drohten mit SchließungMinisterium rudert bei Eltern-Tests zurück

Ein Arzt untersucht im Olgahospital des Klinikums Stuttgart ein Kind.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat sich am Donnerstag (25. November) zu den angeblichen Corona-Tests für Eltern, die ihre Kinder zum Arzt begleiten, geäußert. Die Kinderärzte in NRW hatten sich zuvor entsetzt über die Tests gezeigt. Unser Symbolbild zeigt einen Kinderarzt in Stuttgart im Frühjahr 2021.

Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, brauchen nun doch keinen Corona-Testnachweis.

Düsseldorf. Seit Mittwoch (24. November) gelten in mehreren Bundesländern verschärfte Regeln, beschlossen von der Ampel-Koalition. Auch in Nordrhein-Westfalen sind mit dem neuen Infektionsschutzgesetz flächendeckend 2G-Regeln wirksam geworden, in Diskotheken, Clubs oder auf Karnevalsfeiern gilt sogar 2G plus. Demnach sollten auch  Kinderärzte alle begleitenden Eltern testen, selbst wenn sie geimpft sind. 

Das hatte für Unruhe unter den Kinderärzten in NRW gesorgt. Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Nordrhein, hatte sich am Mittwoch (24. November) gegenüber der „Rheinischen Post“ entsetzt gezeigt: „Wenn Eltern nur noch getestet in die Praxis dürfen, sind das täglich über 100 Personen. Das bedeutet, dass für Behandlung und Versorgung der Kinder keine Zeit mehr bleibt.“ Mehrere Ärzte drohten aufgrund dessen mit Praxisschließungen.

NRW-Ministerium: Keine Testpflicht für Begleitpersonen beim Kinderarzt

Das Gesundheitsministerium (MAGS) hat in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag (25. November) folgendes klargestellt: Begleitpersonen von Patienten müssten sich vor dem Zutritt zu einer Praxis oder bei einem Arzt-Besuch nicht auf das Coronavirus testen lassen. Das sagte eine Sprecherin des MAGS der Deutschen Presse-Agentur.

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Nach dem in der vergangenen Woche beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetz dürfen „Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher“ Arztpraxen nur betreten, wenn sie getestet sind und das nachweisen.

„Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patienten und Patientinnen zum Beispiel in Kinderarztpraxen abgeleitet“, hieß es nun beim MAGS in Düsseldorf. Aber: Begleitpersonen wie Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Betreuer sind behandelten Personen - also Patienten - gleichzusetzen, erläuterte die Sprecherin.

Patienten müssen nicht getestet sein, um Zutritt zu den Praxen zu erhalten, das galt auch zuvor allgemein als unstrittig. Das MAGS reagierte mit der Klarstellung auf Empörung und Verwirrung bei den Kinderärzten, die von einer Testpflicht für begleitende Eltern ausgegangen waren und dies als völlig unpraktikabel kritisiert hatten. (dpa)