Das kann teuer werden2G, 2G plus: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute in NRW

Ordnungsamtsmitarbeiter kontrolliert die 2 G-Nachweise der Besucher auf dem Weihnachtsmarkt am Alter Markt.

Auf den Weihnachtsmärkten gilt in NRW 2G. Wie hier auf dem Alter Markt in Köln am 22. November, werden die Besucher von Mitarbeitern des Ordnungsamts kontrolliert. 

Angesichts steigender Corona-Zahlen hat das Land NRW die Regeln verschärft. EXPRESS.de gibt einen Überblick.

Düsseldorf. Die neue NRW-Corona-Schutzverordnung tritt ab Mittwoch, 24. November in Kraft. Damit wird eine Millionenzahl Ungeimpfter von zahlreichen Freizeitaktivitäten wie dem Restaurantbesuch, Kino oder Schwimmbad ausgeschlossen.

EXPRESS.de liefert eine Übersicht über die neuen Corona-Regeln. Auch gibt es neue Bußgelder bei Regelverstößen.

NRW: Neue Corona-Regeln treten ab Mittwoch, 24. November, in Kraft

  • Hier gilt 3G: Friseur-Besuche, Bibliotheksbesuche, Univeranstaltungen, Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Messen, Rats- und Vereinssitzungen. Heißt: Ein Impfnachweis oder Genesenennachweis oder negativer Schnelltest muss vorgelegt werden können. 
  • 2G im Sport: Hier führt das Land die 2G-Regel ein, für Amateur- wie Profisportler. Für Letztere gilt eine Übergangslösung: Bis ihr Impfschutz vollständig ist, reicht ein negativer PCR-Test aus. Auch für Zuschauer, wie etwas im Rheinenergie-Stadion Köln, gilt 2G.
  • Auch hier gilt 2G: Für zahlreiche Freizeitgestaltungen reicht ein negativer Test nicht mehr aus. 2G gilt in Gastronomie, Weihnachtsmärkte, Zoos, Schwimmbädern, Museen, Konzerte, Kinos, Wellness, touristische Reisen, Volksfeste.
  • 2G plus: Hier muss neben einem Impfnachweis noch ein aktueller negativer Test vorgewiesen werden: Karnevalssitzungen in Gebäuden, bei Partys in Clubs oder private Feiern mit Tanz. Auch in Bordellen und Swingerclubs soll 2G plus gelten.

Auch das Bußgeld für Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln wurden geändert. Kurzum: Wer sich nicht an sie hält, muss tiefer in die Tasche greifen. Hier einige Beispiele: 

  • Keine Maske im ÖPNV oder Gebäuden: 150 Euro
  • 2G-Veranstaltung durchführen, aber Teilnehmer nicht kontrollieren: 1000 Euro
  • Eine Einrichtung eröffnen ohne Hygienekonzept: 2000 Euro
  • An 2G-Event teilnehmen mit gefälschtem Impfausweis: 1000 Euro.
  • Quarantäne nicht fristgerecht antreten: 250 Euro.
  • Besuch empfangen während der Quarantäne: 250 Euro.
  • 250 Euro Melden von Testergebnissen, denen kein Test zugrunde liegt: 2000 bis 5000 Euro

Nichtgeimpfte seien nun mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und verteidigt die neuen Corona-Regeln. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister. (jan/dpa)