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Neue Corona-Regeln in NRWAlle Maßnahmen in der Übersicht – was gilt ab heute?

Armin Laschet NRW

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet informierte am Dienstag (5. Januar) über die Entscheidung zu den neuen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen.

von Paulina Meissner (mei)

Düsseldorf – Ab Montag, den 11. Januar 2021, gelten in NRW neue, verschärfte Corona-Regeln. Das gab Ministerpräsident Armin Laschet bekannt. Bislang wird NRW die Corona-Maßnahme mit dem 15-km-Radius (Bewegungseinschränkung) wohl nicht umsetzen.

Lesen Sie hier die neuen Corona-Verordnungen, die ab 11. Januar 2021 gelten, in der Übersicht. Hinweis: Die Maßnahmen werden zunächst bis 31. Januar verlängert.

Neue Corona-Regeln: Das gilt ab 11. Januar in NRW

Kontaktbeschränkung: Treffen im öffentlichen Raum sind in NRW nur noch zulässig zwischen Personen des eigenen Hausstandes sowie zwischen Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt. Ausgenommen sind zu betreuende Kinder.

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Bewegungseinschränkung: In die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde die 15-Kilometer-Regel für Hotspots nicht aufgenommen. Heißt: Damit tritt diese Regel nicht automatisch in Kraft.

Einzelhandel und Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe und Geschäfte des Einzelhandels bleibe vorerst weiter geschlossen (darunter fallen Gastronomiebetriebe, Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Nagelstudios, Maniküre und ähnliche Betriebe).

Schulen und Kitas: Der Präsenzunterricht wird weiter ausgesetzt, auch für Abschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und in den Klassen 12 und 13 der beruflichen Gymnasien und in Abschlussklassen von Berufskollegs sollen aber möglich sein. Kitas bleiben offen, gehen aber in den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“: Gruppen sollen voneinander getrennt und der Betreuungsumfang für jedes Kind im Januar um 10 Stunden pro Woche reduziert werden. Die Kita-Beiträge für Januar werden erstattet.

Fahrschulen: Der Betrieb von Fahrschulen ist nach wie vor nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten verboten.

Feiern: Partys und vergleichbare Feiern bleiben weiter generell verboten.

Sport auf privaten Sportanlagen, in Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

FFP2-Masken: Das Land NRW will jeden Lehrer im Präsenzunterricht mit zwei FFP2-Masken pro Tag ausstatten. Das Ganze soll bis spätestens Ostern geschehen. Aktuell gilt bis Ende des Monats noch Distanzunterricht.

NRW-Pressekonferenz vom 5. Januar als Rückblick in der Übersicht: Die wichtigsten Aussagen von Armin Laschet

  • Laschet erklärte: „
  • Die beschlossenen Maßnahmen werden daher 
  • Künftig sind
  • Schulen und Kitas bleiben
  • Zudem wird für Landkreise mit einem 
  • Ab dem 17. Januar soll das Infektionsgeschehen nach den Feiertagen besser zu bewerten sein, so Laschet. Am 25. Januar treffen sich die Länderchefs und die Kanzlerin erneut.
  • Auch die vermehrten 
  • Laschet: „