Corona-Beschlüsse in NRWSPD greift Armin Laschet scharf an

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Die SPD-Opposition attackiert Ministerpräsident Armin Laschet.

Düsseldorf – Scharfe Kritik aus der Opposition an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

  • NRW will Corona-Regeln vom Merkel-Gipfel nicht 1:1 übernehmen
  • Opposition wirft Armin Laschet Wortbruch vor
  • Keine konkreten Regeln für privaten Raum

Nordrhein-Westfalen weicht bei den verschärften Corona-Schutzmaßnahmen in einigen Punkten von den Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern ab. Die SPD-Opposition wirft Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) Wortbruch bei der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse zum verschärften Lockdown vor.

SPD-Fraktionschef Kutschaty: Laschet hat Versprechen gebrochen

Laschet habe versprochen, diese „eins zu eins“ umzusetzen, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty am Freitag. Auf Antrag der SPD kommt der Landtag am Dienstag (14.1.) zu einer Sondersitzung für eine Debatte über die Schutzmaßnahmen zusammen.

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Kutschaty kritisierte, dass sich die vereinbarten verschärften Kontaktbeschränkungen in der ab Montag geltenden NRW-Verordnung nur auf Treffen im öffentlichen Raum, nicht aber auf den privaten Bereich beziehen. In Wohnungen seien nur Partys untersagt. Ohne jede Personenbeschränkungen seien aber andere Zusammenkünfte in den eigenen vier Wänden erlaubt.

Das sei ein Schlupfloch, das bewusst oder grob fahrlässig offen gelassen worden sei, betonte er.

Corona in NRW: den verschärften Kontaktbeschränkungen gelten nicht für zu betreuende Kinder

Bei den verschärften Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt und eine weitere Person werden zu betreuende Kinder in NRW nicht mitgezählt, wie aus der neuen Verordnung hervorgeht.

Der Städtetag NRW begrüßt das. „Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, bleibt weiter von höchster Bedeutung. Aber es wäre lebensfremd, es Elternteilen zu untersagen, ihre Kinder zu begleiten, wenn sie sich mit einem Freund oder einer Freundin beispielsweise auf dem Spielplatz treffen wollen“, sagte der Verbandsvorsitzende, Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD).

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner über der Marke 200 liegt, können auch nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen.

Nach Angaben eines Ministeriumssprechers kann dazu auch die 15-Kilometer-Regel gehören, die betroffene Kreise und kreisfreie Städte dann in eigenen Verfügungen regeln müssten.

NRW: SPD erhebt rechtliche Zweifel an Corona-Beschluss

Kutschaty kritisierte, dass die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots nicht in die neue Corona-Schutzverordnung des Landes aufgenommen wurde. Er habe erhebliche rechtliche Zweifel daran, dass betroffene Kommunen und Kreise bei hohen Inzidenzwerten selbstständig Beschränkungen der Bewegungsfreiheit regeln dürften.

Der Städtetag äußerte sich skeptisch, Hotspot-Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 die Möglichkeit zu eröffnen, Bewegungen auf einen Radius von 15 Kilometer zu begrenzen. Auch der Kommunalverband nannte rechtliche Zweifel. Diese Möglichkeit helfe praktisch nicht weiter, hieß es.

Corona: Kreis Höxter enttäuscht von Beschluss

Der Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer, kritisierte: „Wir hätten uns vom Land einheitliche Vorgaben erhofft.“ Damit spielte er auf fehlende Regelungen für den privaten Bereich an.

Viele Infektionen würden durch private Kontakte verbreitet. Der Kreis Höxter, der über der Marke 200 bei der Inzidenz liegt, schränkt deshalb auch private Treffen in der Wohnung per Allgemeinverfügung von Montag an (11. Januar) ein. Das Land habe dem Plan zugestimmt.

NRW-Schutzverordnung: Privater Raum wird nicht genannt

Der private Raum wird in der NRW-Corona-Schutzverordnung nicht genannt. Arbeitgeber werden in der Landesverordnung dazu aufgerufen, Möglichkeiten zum Homeoffice weiter auszubauen. Außerdem bleiben Betriebskantinen und Mensen überwiegend geschlossen. Ebenfalls ab dem kommenden Montag gilt in NRW eine neue Corona-Betreuungsverordnung. Beide Verordnungen des Landes sind befristet bis zum 31. Januar.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte am Freitag anlässlich der neuen Verordnung: „Gemeinsam werden wir diese Prüfung bestehen.“ Er dankte den Bürgern für ihre Geduld und große Disziplin. (dpa)