„Keinen Cent im Lockdown verdient“Bonn: Wirt verklagt Vermieter wegen Corona-Einbußen

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Pächter und Vermieter des „Prinzenhofs“ trafen sich vor Gericht. Es ging um Einbußen durch die Corona-Pandemie und den folgenden Lockdown. 

Bornheim/Bonn – Keine Gäste, keine Einnahmen: Irgendwann reichte es Philipp Chaoui (24), Wirt des „Prinzenhofs“ in Bornheim. Er verklagte den Vermieter der Pension auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Pacht plus Nebenkosten für die Monate März bis Mai. Denn in diesen drei Monaten habe er kein Geld verdient, weil die Gastwirtschaft wegen des behördlich angeordneten Lockdown geschlossen werden musste. Es geht um rund 8700 Euro.

Doch vor dem Bonner Landgericht stieß der gelernte Hotelkaufmann, der den „Prinzenhof“ vor viereinhalb Jahren übernommen hatte und mit seiner Mutter betreibt, an juristische Grenzen. Der Verpächter erklärte über seinen Anwalt, der Wirt wolle das volle Geschäftsrisiko auf ihn abwälzen. Schließlich habe er während des Lockdown Speisen to go angeboten und auch 9000 Euro Soforthilfe des Landes erhalten.

Einbußen wegen Corona-Lockdown: Richter schlug Vergleich vor

Die Anwältin des Klägers konterte, die Soforthilfe sei zur Deckung der laufenden Betriebskosten nötig gewesen, im Übrigen sei ihr Mandant mit einer gütlichen Einigung einverstanden.

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Richter Manfred Kaufmann schlug vor, wenn man von einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ ausgehe, könnten sich die Parteien auf jeweils 3000 Euro vergleichen, denn „geteiltes Leid ist halbes Leid“. Doch der Verpächter lehnte ab. So wird es im März zu einem weiteren Termin vor der 18. Zivilkammer kommen. Egal wie dann die drei Richter entscheiden, der Fall dürfte wegen der grundsätzlichen Bedeutung in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht gehen.

Einbußen wegen Corona-Lockdown: Rechtliche Lage in Österreich bereits geklärt

Denn ein solcher Fall ist unter Juristen derzeit höchst umstritten. Steht einem Pächter eine Minderung der Pacht zu, wenn er wegen der Pandemie Einbußen hinnehmen muss oder ist eine Seuche als Geschäftsrisiko anzusehen? Das ist die Frage. In Österreich ist sie entschieden, dort konnten die Vermieter auf den Pachtzins verzichten und sich das Geld vom Staat erstatten lassen. (ucs)